§ 135 - Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für die Jahre 2003 und 2004 (öffentlich)
Sachvortrag:
Seit der Änderung der Gemeindeordnung im Sommer 1999 sind die Kommunen verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen. Dieser dient zur Information für den Gemeinderat und die Einwohner.
Es wurde nun der fünfte Bericht dieser Art für die Stadt Schwäbisch Hall aufgestellt. In ihm sind die Jahre 2003 und 2004 zusammengefasst. Der Bericht enthält unter anderem Angaben zum Gegenstand des Unternehmens, den Beteiligungsverhältnissen, der Besetzung der Organe und den Beteiligungen der Einrichtung. Zudem werden die Grundzüge des Geschäftsverlaufs und wichtige Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Unternehmen dargestellt. Bei Betrieben in einer Rechtsform des privaten Rechts, an denen die Stadt unmittelbar oder mit mehr als 50 % mittelbar beteiligt ist, erfolgt die Darstellung aufgrund der Geschäftsberichte und den darin angegebenen Zahlen zur Bilanz und zur Gewinn- und Verlustrechnung.
Andere Beteiligungen sind in verkürzter Form dargestellt.
Der Bericht wird im August 2006 öffentlich ausgelegt.
Sobald alle Jahresabschlüsse und Geschäftsberichte für 2005 vorliegen, wird der sechste Beteiligungsbericht in gleicher Weise erstellt.
Vom Beteiligungsbericht der Stadt für die Jahre 2003 und 2004 wird einstimmig - 31 - zustimmend Kenntnis genommen.