§ 159/1 - Verschiedenes: Finanzielle Auswirkungen verschiedener Entscheidungen der Landesregierung auf den städtischen Doppelhaushalt 2004/2005 (öffentlich)
Sachvortrag:
- Anfrage der SPD-Fraktion vom 04.11.03 -
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Pelgrim,
namens und im Auftrag der SPD-Gemeinderatsfraktion bitte ich um Beantwortung folgender Fragen:
- Wie wirkt sich die auf Bundesebene geplante und von der Landesregierung bekämpfte Reform der Gemeindefinanzen auf den Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall aus?
- Auf Landesebene hat die Landesregierung verschiedene Einzelmaßnahmen beschlossen, die sich auf die Haushalte der Kommunen und damit auch auf den Haushalt der Stadt Schwäbisch Hall auswirken. Ich frage namens der SPD-Fraktion inwieweit sich folgende Einzelmaßnahmen aus jetziger Sicht auf den Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2004/2005 in gerundeten Eurobeträgen ca. auswirken.
- Wie wird sich die Nichterzielung der in den Landeshaushalt eingestellten 20 %igen Effizienzrendite bei der geplanten Verwaltungsreform der Landesregierung auf den Doppelhaushalt 2004/2005 auswirken?
- Wie wird sich die beschlossene Kürzung in Höhe von 205 Mio. Euro aus kommunalen Finanzaugleich 2004 auf den Doppelhaushalt 2004/2005 der Stadt Schwäbisch Hall auswirken?
- Wie wirkt sich die von der Landesregierung geplante Neuregelung beim Flüchtlingsaufnahmegesetz (Mehrbelastung der Stadt- und Landkreise landesweit iin Höhe von 20 Mio. Euro) auf den Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2004/2005 in Euro aus?
- Das Land Baden-Württemberg bhat die Erstattung bei der Sozialhilfe der Kommunen an Spätaussiedler im Jahr 2004 um 4 Mio. Euro gekürzt, nachdem diese bereits im Jahre 2003 um 5 Mio. Euro gekürzt wurde. Damit wird in diesem Bereich ein 2/3 des früheren Ansatzes zu Lasten der Kommunen in Baden-Württemberg von der Landesregierung eingespart. Wie wirkt sich diese Kürzung auf den Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2004/2005 in Eurobeträgen aus?
- Wie wirkt sich die von der Landesregierung geplante Beteiligung der Kommunen an den Ausfallleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetzt in Höhe von 6 Mio. Euro konkret auf den Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2004/2005 in gerundeten Eurobeträgen aus?
- Wie wirkt sich die vorgesehene Kürzung des Landes bei der Musikschulförderung in Höhe von 2,5 Mio. Euro auf den Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2004/2005 in gerundeten Eurobeträgen konkret aus?
- Wie wirkt sich die geplante Kürzung der Mittel der Landesregierung für die Schulsozialarbeit um 1 Mio. im Doppelhaushalt 2004/2005 in gerundeten Eurobeträgen aus und wie wird sich für das kommende Jahr die Belastung des Haushalts der Stadt Schwäbisch Hall erhöhen, wenn die Mittel für die Schulsozialarbeit gänzlich eingestellt werden?
- Wie wirkt sich die vom Land Baden-Württemberg geplante Kürzung der Zuweisung des Landes an die Gemeinden für die Weiterbildung, davon 2/3 für die Volkshochschulen, auf den Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2004/2005 konkret in gerundeten Eurobeträgen aus?
- Wie wirkt sich die Kürzung des Landes Baden-Württemberg für Theater und andere Kultur- und Kunsteinrichtungen der Kommunen um weitere 2,5 Mio. Euro konkret auf den Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2004/2005 aus?
- Wie wirkt sich die von der Landesregierung im Jahr 2004 geplante Kürzung bei der Sportförderung in Höhe von 12 Mio. Euro mit entsprechender Rückwirkung und Kostenverlagerung auf die Städte und Gemeinden bei Sportvereinen und Sportstätten konkret auf den Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2004/2005 in gerundete Eurobeträge aus?
- Wie wirkt sich die mit der Kommunalisierung der Kindergartenversorgung ab Januar 2004 nur noch pauschal bezuschusste Landesförderung auf dem Niveau des Jahres 2002 konkret auf den Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2004/2005 in gerundeten Eurozahlen aus?
- Wie wirkt sich die Halbierung der Fördermittel für sozialpsychiatrische Dienste konkret auf den Haushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2004/2005 in gerundeten Eurobeträgen aus?
- Wie wirkt sich die Halbierung der Fördermittel zur beruflichen Eingliederung Arbeitsloser durch die Landesregierung konkret auf den Doppelhaushalt der Stadt Schwäbisch Hall 2004/2005 konkret in gerundeten Eurobeträgen aus?
Uns ist selbstverständlich bewusst, dass eine konkrete Beantwortung der Fragen gerade im Vorfeld der diesjährigen Haushaltseinbringungen eine übergebührliche Beanspruchung der Beschäftigten der Stadt bedeuten würde. Insofern wurde es uns ausreichen, nur mit ganz groben Beträgen bedient zu werden, aus denen sich zumindest eine Tendenz ablesen lässt.
Vielen Dank für Ihre Mühe im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen
Nikolaos Sakellariou
stellv. Vorsitzender der SPD-Gemeinderatsfraktion
- Antwort der Verwaltung vom 24.11.03 -
Sehr geehrter Herr Sakellariou,
Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet:
- Auswirkung geplante Gemeindefinanzreform 2004 Die uns bekannten Maßnahmen (Gewerbesteuer-Basis-Verbreiterung, evtl. Gewerbesteuerumlage) würden der Stadt Schwäbisch Hall nach überschlägigen Berechnungen rund 1 Mio. € Haushaltsverbesserung bringen. Diese ist im Gewerbesteuerbetrag 2004 und 2005 im Haushaltsentwurf bereits eingearbeitet.
- Auswirkungen auf Einzelmaßnahmen
- Effizienzrendite Landes-Verwaltungsreform Die Auswirkungen der vorgesehenen Verwaltungsreform auf den Stadthaushalt können von hier aus nicht errechnet werden. Diese wird evtl. Auswirkungen auf die Kreisumlage haben. Nach gegenwärtigen Sachstand gibt es erhebliche Differenzen in der Zuordnung der Verosorgeaufwendugen (Beamtenversorgung), der Personal-Aufgabenzuordnung einzelner Behörden, der Verwaltungsallgemeinkosten sowie der EDV-Umsetzung. Auf das Jahr gerechnet handelt es sich um Diskrepanzen im Milliardenbereich.
- Kürzung im Landeshaushalt 2004 von 205 Mio. € Auf den Stadthaushalt wird das ca. 50.000 € jährlich Weniger-Einnahmen aus Finanzausgleich ergeben.
- Flüchtlingsaufnahmegesetz Derzeit werden vom Land in diesem Bereich ca. 141 Mio. € jährlich ausgegeben. Diese sollen durch Gesetzesänderungen auf 100 Mio. € abgesenkt werden. Bei 44 Stadt- und Landkreisen in Baden- Württemberg würde dies ein Abmangel von je ca. 1 Mio. € für jeden Stadt- und Landkreis zur Folge haben. Dies entspricht ca. 1 Prozentpunkt der Kreisumlage.
- Sozialhilfe an Spätaussiedler Die Auswirkungen betreffen den Kreishaushalt. Ob Auswirkungen auf die Kreisumlage die Folge sind, bleibt abzuwarten.
- Ausfallleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz Das Sozialdezernat des Landkreises rechnet hier mit einer Mehrbelastung von ca. 200.000 € im Jahr für den gesamten Landkreis. Diese Mehrbelastung kann Auswirkungen auf die Kreisumlage haben.
- Musikschulförderung Die Kürzung der Musikschulförderung durch das Land wird den Stadthaushalt mit 11.000 € Weniger-Einnahmen belasten. Dieser Betrag ist in den Haushaltsentwurf 2004/2005 bereits eingearbeitet.
- Schulsozialarbeit Das Land hat die Personalkostenförderung von Schulsozialarbeitern um 50% gekürzt. Der Zuschuss je Vollzeitstelle wurde von 15.000 € auf 7.500 € im Jahr reduziert. Durch einen erhöhten Zuschuss aus dem Europäischen Sozialfonds und Mitfinanzierung des Landkreises betragen die Mehrkosten für die Stadt 4.500 € im Jahr.
- Weiterbildung / Volkshochschulen Die Kürzung der Landesförderung für Volkshochschulen um ca. 5 % im Jahr 2003 beträgt ca. 3.750 €, für 2004 um ca.. 10 % = 11.250 €. Diese Beträge fehlen dann im Haushalt der VHS und haben unmittelbar auf den Stadthaushalt keine Auswirkungen, weil die VHS von der Stadt einen Pauschalzuschuss erhält.
- Theater-, Kultur- und Kunsteinrichtungen, Zuschusskürzung Die Kürzungen von (uns bekannten) ca. 5-10% betreffen die entsprechenden Einrichtungen im Stadtgebiet; z.B. auch die Freilichtspiele in Höhe von 15.000 €. Im Stadthaushalt 2004 sind keine Auswirkungen auf diese Zuschusskürzungen eingestellt worden.
- Sportförderung Im Bereich Sport sieht das Land eine Kürzung der Deckungsmittel in Höhe von 7,852 Mio. € und eine Herabsetzung der Zuschüsse aus Lotto/Totto-Mitteln um zusätzlich 4,4 Mio. € vor. Diese Mittelreduzierungen gehen voll zu Lasten der Sportvereine. Ein Ausgleich mit städtischen Haushaltsmitteln ist nicht möglich.
- Landesförderung Kindergärten Das Land fördert alle Kindergartenträger in Baden-Württemberg ab 2004 mit einer Fördersumme von 394 Mio. €. Dieser Betrag ist gesetzlich festgeschrieben und gedeckelt. Diese Mittel werden nach einem pauschalen Verteilerschlüssel auf die Gemeinden verteilt, der zu 90% Zuweisungen im Jahr 2002 und zu 10% Kinderzahlen berücksichtigt. Dies hat zur Folge, dass wir in den Jahren 2004 und 2005 ca. 72.000 € Minderzuweisungen vom Land erhalten. Das Verhältnis des Verteilerschlüssels ändert sich in den folgenden Jahren schrittweise bis auf 65% zu 35% im Jahr 2010, was einer Minderzuweisung von 250.000 € entspricht.
- Förderung für sozialpsychiatrische Dienste Im Bereich der Sozialpsychiatrischen Dienste hat im Landkreis ein Trägerwechsel stattgefunden. Der Personalschlüssel wurde von 3,5 auf 2 Stellen reduziert, damit konnten die Minderzuweisungen durch das Land ausgeglichen werden.
- Förderung berufliche Eingliederung Arbeitsloser Die Auswirkungen auf den Kreishaushalt sind uns nicht bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Hermann-Josef Pelgrim
Oberbürgermeister