§ 159/3 - Verschiedenes: Geruchsbelästigungen durch die Tierkörpersammelstelle Sulzdorf (öffentlich)
Sachvortrag:
Schreiben von Bürgermeister Stadel vom 19.11.2003 an das Landratsamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
für die Übersendung der bisherigen Überprüfungsergebnisse zu der von der Tierkörpersammelstelle in Sulzdorf ausgegangenen Geruchsbelästigung danken wir Ihnen.
Nachdem die Festlegung des Mindestabstandes der Tierkörpersammelstelle von 200 m zur Wohnbebauung auf einem Gutachten basiert, das von einem Institut gefertigt wurde, welches eine nach § 26 BlmSchG zugelassenen Messstelle darstellt, gehen wir davon aus, dass die seinerzeitige Entscheidung auch einer neuerlichen Überprüfung standhalten würde. Dieses trifft aber nur unter der Voraussetzung zu, dass sich nicht maßgebliche Parameter der ursprünglichen Annahmen geändert haben.
Die seinerzeit erteilte Genehmigung erhält auch die Aussage über die maximal zulässigen Umschlagmenge („45 t Rohmaterial je Tag“). Dass in der Tierkörpersammelstelle bis zum Oktober dieses Jahres keine Aufzeichnungen geführt wurden, die eine Zuordnung der umgeschlagenen Menge an Konfiskat zur Sammelstelle Sulzdorf zulassen, ist in diesem Zusammenhang mehr als unbefriedigend. Die Festlegung der Genehmigung sind somit für die Vergangenheit nicht verifizierbar.
Nicht nachvollziehbar ist auch, dass in der Sammelstelle Sulzdorf über die tatsächlich umgeschlagene Menge hinaus Transporteinheiten vorübergehend abgestellt wurden, um diese dann gesammelt abzufahren. Diese Praxis, andernorts angefallene Menge in Sulzdorf „zwischenzulagern“, halten wir für äußerst fragwürdig. Wir bitten dringend um Prüfung, ob dieses mit der Betriebsgenehmigung in Einklang steht.
Entsprechend des bisherigen Kenntnisstandes teilen wir Ihre gemeinsame Einschätzung mit dem staatlichen Gewerbeaufsichtsamt, dass die Geruchsbelästigungen für die Nachbarschaft nicht von der Umsachlaghalle ausgehen, sondern hauptsächlich vom An- und Abtransport bzw. dem vorübergehenden Abstellen beladener Fahrzeuge im Betriebsgelände herrühren. Wir bitten insofern, die vorgenannte Praxis nochmal seiner rechtlichen Würdigung zu unterziehen, da diese als (eine) maßgebliche Ursache für die entstandenen Belästigungen identifiziert werden konnte. Eine Lagerung bzw. Bereitstellung im Freien ist aus unserer Sicht -auch für kurze Zeiträume - strikt zu untersagen.
Hinsichtlich des Transportweges sind sicherlich keine Änderungen möglich. Allerdings sollte das Fahrzeugmaterial und dessen Handhabung genauer untersucht werden. Zwar wurde von den Betreibern mit Schreiben vom 21.08.2003 behauptet, die Fahrzeuge seien flüssigkeitsdicht und mit Planen oder Deckeln geschlossen. Allerdings entspricht diese Aussage ganz offensichtlich nicht den Tatsachen: nach den Aussagen verschiedener Sulzdorfer Bürger sind die Fahrzeuge eben nicht immer flüssigkeitsdicht. Auch wurden der Stadt Fotodokumente von August 2003 vorgelegt, die einen Transport von Tierkadavern bei nicht geschlossenen Abdeckklappen belegen! Diese Umstände, die ebenfalls der Betriebsweise zuzurechnen sind, könnten eine weitere Ursache der Geruchsbelästigungen sein.
Abschließend möchte ich für die gute Kooperation und Ihr engagiertes Handeln im Interesse der Stadt und der Bürger danken. Eine weitere Information in deser Angelegenheit sehen wir mit großem Interesse entgegen.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Stadel
Bürgermeister