§ 105/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Haushaltssatzung der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ für das Haushaltsjahr 2016; hier: Haushaltserlass des RP Stuttgart vom 25.04.2016 (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Oberbürgermeister Pelgrim informiert, dass mit Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ für das Haushaltsjahr 2016 bestätigt wurde. Darüber hinaus wurden die vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen in Höhe von 3.739.980,- € genehmigt.
Die Amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung ist am 14.05.2016 erfolgt.

Vom Erlass des Regierungspräsidiums Stuttgart, der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist in Schwäbisch Hall“ für das Haushaltsjahr 2016 sowie der Genehmigung der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen wird Kenntnis genommen.

Meine Werkzeuge