§ 134 - Vorläufiger Abschluss der Jahresrechnung 2006 der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2006 der Stadt Schwäbisch Hall ist fertig gestellt. Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO festgestellt werden. Vor der Beschlussfassung über die Feststellung der Jahresrechnung hat gemäß § 110 GemO die örtliche Prüfung durch den Fachbereich Revision (bisher Rechnungsprüfungsamt) zu erfolgen.
Um den Gemeinderat möglichst zeitnah über den Abschluss zu informieren, wird die Jahresrechnung 2006 vor der Durchführung der örtlichen Prüfung vorgelegt.
Es wird beantragt, die Jahresrechnung 2006 der Stadt Schwäbisch Hall gemäß § 95 GemO festzustellen - unter dem Vorbehalt, dass der Gemeinderat nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision diese Jahresrechnung endgültig beschließt - mit der Maßgabe, dass der Beschluss die gebildeten Haushaltsreste und die Genehmigung der 2006 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit noch nicht geschehen - einschließt.
Die Schlusssummen jeweils in Einnahmen und Ausgaben betragen:
1. | Im Verwaltungshaushalt Im Vermögenshaushalt zusammen | 83.265.111,05 € 29.476.414,84 € 112.741.525,89 € |
2. | Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (vorläufig) * unter dem Vorbehalt noch weiterer Abschlussbuchungen der Stadtkasse im Verwahr- und Vorschusskontenbereich bedingt die neue Finanzsoftware der Fa. Dataplan | *126.700.367,10 € |
3. | Als Rechnungsergebnis 2006 wird ein Überschuss in Höhe von ausgewiesen und festgestellt. | 1.775.192,01 € |
4. | Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit Der Stand der Sonderrücklage Solpark (Altlastenbeseitigung und Entmunitionierung) wird festgestellt mit | 25.046.791,17 € 1.026.027,52 € |
5. | Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf | 7.100.344,35 € |