§ 171 - Entwicklung Breit-Eich-Grundschule und Grundschule Gailenkirchen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Situation in Gottwollshausen
Für die Erweiterung der zweizügigen Breit-Eich-Grundschule auf eine dreizügige Grundschule mit Ganztagsangeboten sind im Doppelhaushalt 2014/15 3,85 Mio. € eingestellt. Die Dreizügigkeit wurde durch das Regierungspräsidium bei einer Voranfrage bestätigt.

Die Breit-Eich-Grundschule besuchen derzeit 168 Kinder. Für das Schuljahr 2015/16 stehen 66 mögliche Erstklässler auf der Liste, was bei einem Klassenteiler von 28 bereits drei Eingangsklassen bedeutet. Durch das Baugebiet An der Breiteich werden die Schülerzahlen weiter steigen.

Für die Erweiterung/ Neubau einer Tageseinrichtung für Kinder in Gottwollshausen von derzeit zwei Gruppen auf drei Kindergartengruppen und einer Krippengruppe sind 1,1 Mio. € eingestellt. In der mittelfristigen Finanzplanung sind weitere 1,2 Mio. € vorgesehen.

Derzeit finden intensive Abstimmungsgespräche bezüglich der erforderlichen Raumprogramme statt.

In Vorplanungen werden aktuell verschiedene bauliche Möglichkeiten auf dem Areal der Breit-Eich-Grundschule untersucht.

Für die Tageseinrichtung für Kinder werden zwei bauliche Varianten geprüft; einmal eine Verlagerung vom jetzigen Standort Elisabethenstraße auf das Areal der gegenüberliegenden Grundschule und eine Erweiterung am bestehenden Standort um eine Kindergartengruppe und einer Krippengruppe und baulichen Verbesserungen des Altbaus.

Situation in Gailenkirchen
Bei der GS Gailenkirchen handelt es sich um die kleinste Grundschule im Stadtgebiet mit aktuell 49 Schülerinnen und Schüler in zwei kombinierten und einer Jahrgangsklasse.
Im kommenden Schuljahr wird mit 43 Schülerinnen und Schüler in zwei kombinierten Klassen gerechnet. In den weiteren Jahren stabilisieren sich die Zahlen wieder leicht. Die Schule hat jedoch aufgrund der demographischen Entwicklung kein Entwicklungspotenzial in den Schülerzahlen.

Der Gemeinderat wurde am 2. April 2014, § 75/1, unterrichtet, dass das Regierungspräsidium mitgeteilt hat, dass beabsichtigt ist, den Schulleiter der GS Gailenkirchen zum 01.08.2014 auf seinen Antrag hin in den Ruhestand zu versetzen. Das Verfahren der Wiederbesetzung der Stelle ist eingeleitet.

Leider ist es so, dass es immer schwieriger wird, für die verantwortungsvolle Stelle einer Schulleitung geeignete Bewerbungen zu finden. Oftmals müssen Stellen mehrfach ausgeschrieben werden oder es müssen aufgrund fehlender Bewerbungen Übergangslösungen von den Staatlichen Schulbehörden eingeleitet werden. Hierfür gibt es auch im Kreis Schwäbisch Hall bei Grundschulen Beispiele.

Aus Sicht der Verwaltung und für die Entwicklung der Schulen in Gottwollshausen und Gailenkirchen ist es deshalb sinnvoll, über die Einrichtung einer Außenstelle der Breit-Eich-Grundschule in Gailenkirchen in den verschiedenen Gremien zu beraten.

Eine Zusammenlegung der beiden, bisher eigenständigen Grundschulen zu einer Grundschule mit Außenstelle und einer Schulleitung bedarf der Zustimmung der Obersten Schulaufsichtsbehörde nach § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg (Kultusministerium).

Das Staatliche Schulamt Künzelsau ist von diesem beabsichtigten Weg informiert und würde die Bildung einer Außenstelle unterstützen.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen entscheidet über das Vorhaben in seiner Sitzung am 10.07.2014.

 

Oberbürgermeister Pelgrim berichtet, dass sowohl der Ortschaftsrat Gailenkirchen als auch die Eltern der Einrichtung einer Außenstelle positiv gegenüber stehen. Die Eltern versprechen sich eine Verbesserung der Unterrichtsgarantie. Der Schulleiter der Breit-Eich-Grundschule, Herr Frank Walter, wurde bis zur Wiederbesetzung der Rektorenstelle ab 01.08.2014 zum Kommissarischen Schulleiter der Grundschule Gailenkirchen verpflichtet. Auf Anraten der Rechtsberatung des Regierungspräsidiums soll der ursprüngliche Beschlussantrag geändert werden: Zunächst soll die Verwaltung damit beauftragt werden, gemäß § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg das Verfahren auf Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen zu einer Außenstelle in die Wege zu leiten; erst danach erfolgt der Antrag.

Stadtrat Reber legt Wert darauf, dass die Grundschule in Gailenkirchen aufgrund ihrer Stellung im Ortsgefüge erhalten bleibt. Mit der Einrichtung einer Außenstelle sieht er den Bestand der Grundschule in Gailenkirchen langfristig eher gesichert als nur mit der Wiederbesetzung der Schulleiterstelle und dem relativ eingeschränkten Lehrkörper.

Stadtrat Kaiser ist Realist genug, um zu wissen, dass die Außenstelle in Gailenkirchen kommt. Er mahnt die Verwaltung jedoch zu mehr Ehrlichkeit: Sollten die Schülerzahlen in Gailenkirchen weiter zurückgehen - was angesichts des demographischen Wandels wahrscheinlich ist - ist es nur ein sehr kleiner Schritt, die Schule ganz zu schließen; eine Außenstelle zu schließen ist einfacher möglich. Sollte in Gottwollshausen Platz für weitere Schülerinnen und Schüler sein, sagt Stadtrat Kaiser bereits heute die Schließung der Außenstelle Gailenkirchen voraus. Dies wurde aber den Betroffenen so nicht mitgeteilt.

Oberbürgermeister Pelgrim widerspricht seinem Vorredner: Ehrlichkeit bedeutet für ihn zu gewährleisten, dass eine ordentliche Schulversorgung erfolgt. Weiter gehört für ihn zur Ehrlichkeit, dass das Kindeswohl - und dazu gehört eine ordentliche Schulversorgung - im Vordergrund steht; Standortgesichtspunkte haben zurückzustehen.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm berichtet aus Gesprächen mit den Eltern aus Gottwollshausen. Diese haben sich sehr differenziert mit den verschiedensten Optionen auseinandergesetzt. Weiter stellt sie klar, dass über eine eventuelle Schließung der Schule der Gemeinderat entscheidet.

Stadtrat Härtig gibt zu bedenken, dass mit der organisatorischen Maßnahme Deputatsstunden, die für die Schulleitung vorgesehen waren, abgegeben werden. Er plädiert für eine eigenständige Grundschule mit eigenständiger Leitung in Gailenkirchen.

Erste Bürgermeisterin Wilhelm beschreibt die Vorteile im Vertretungsfall: Bei einem größeren Kollegium ist die Unterrichtsversorgung einfacher sicherzustellen.

Stadtrat Schorpp berichtet aus den Erfahrungen der Zusammenlegung der Grundschulen Tüngental und Sulzdorf. Er bestätigt, dass die Qualität der Unterrichtsversorgung an einer kleinen, eigenständigen Schule nicht gewährleistet ist. Auch in Tüngental gab es anfangs Widerstände, die Schülerinnen und Schüler nach Sulzdorf zu schicken - heute ist dies Normalität.

 

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 30 Schulgesetz Baden-Württemberg, das Verfahren auf Umwandlung der Grundschule Gailenkirchen zu einer Außenstelle der Breit-Eich-Grundschule in die Wege zu leiten.
(23 Ja-Stimmen, 8 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)

Meine Werkzeuge