§ 153 - Einsetzung und Verpflichtung der neugewählten Mitglieder der Ortschaftsräte Herren Jürgen Riehle, Thomas Rüger, Karl Schieber, Siegfried Strecker und Ulrich Weippert (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Oberbürgermeister Pelgrim bittet die o. g. Herren ans Rednerpult. Er verliest das Gelöbnis entsprechend der Urkunde.
Alle fünf Ortschaftsräte unterzeichnen die für sie vorgesehene Urkunde.
Oberbürgermeister Pelgrim nimmt per Handschlag die Verpflichtung vor und gratuliert zur Wahl zum Ortschaftsrat.