§ 162 - Sanierung Grundschule Steinbach und Bereitstellung erforderlicher Haushaltsmittel (öffentlich)
Sachvortrag:
An der Grundschule Steinbach ist dringend der Anbau einer Fluchttreppe und die Schaffung eines 2. Fluchtweges vom DG ins 2. OG erforderlich. Hierfür sind im Haushalt 2018 entsprechende Mittel eingestellt. Da an dieser Schule weitere Sanierungserfordernisse vorliegen wie:
- WC-Sanierung
- Sanierung Heizung, Lüftung und Elektro
- Herstellung einer strukturierten Netzwerkverkabelung
- Einbau eines Aufzuges (Inklusionskinder)
wurde kurzfristig ein Antrag nach dem Schulbausanierungsprogramm des Landes gestellt.
In dieses Programm wurde die Schule mit einer
Zuschussumme in Höhe von 152.000 €
aufgenommen.
Projektiert sind Sanierungskosten in Höhe von 403.500 €
Die Sanierung muss nach bisherigen Vorgaben des Landes bis 31.12.2022 abgenommen und bis 31.08.2023 abgerechnet sein.
Bisher stehen hierfür im Doppelhaushalt 2018/19 folgende Mittel zur Verfügung:, bzw. können zur Deckung herangezogen werden:
Investiv:
Produkt 21.10.01.20 Ermächtigungsübertragung bauliche
Inklusionsmaßnahmen an Grundschulen 100.000€
Ergebnishaushalt:
Produkt 21.10.01.20 Brandschutz- und Fluchttreppe 2018 80.000€
Unterhaltungsmaßnahmen 2018 10.000€
Unterhaltungsmaßnahmen 2019 22.000€
Zusammen: 212.000€
Für die Durchführung der Maßnahme ist somit
die Bereitstellung weiterer Mitte in Höhe von 191.500 € erforderlich.
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Durchführung der Sanierung der Grundschule Steinbach wird, wie vorstehend beschrieben, genehmigt. Für die Maßnahme werden zusätzliche erforderliche Mittel in Höhe von 191.500 € bereitgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme durchzuführen.
(einstimmig -31)