§ 56 - Städtischer Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung; hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarungen über die Anschlüsse von Wielandsweiler und der Wohnplätze Traubenmühle und Scherbermühle, Gemarkung Mainhardt, an die öffentliche Kanalisation (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Eigenbetrieb schließt den Ortsteil Wielandsweiler über ein Pumpwerk und eine Druckleitung nach Bibersfeld und damit zur Kläranlage Biberstal in Rieden an, die eine Gemeinschaftsanlage der Gemeinden Rosengarten, Michelfeld und Schwäbisch Hall ist.
Die Eigentumsverhältnisse sind in einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen diesen Gemeinden geregelt.
Da in dieser Vereinbarung der Anschluss von Wielandsweiler nicht vorgesehen war, muss sich der Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung durch Abschluss einer neuen Vereinbarung anteilig an den Kosten beteiligen, die auf den Anschluss entfallen.
Dadurch steigt wiederum der Nutzungsanteil der Stadt, so dass der Eigenbetrieb einen Ausgleich von 47.590 €, berechnet anhand des Restwertes der Kläranlage, zu zahlen hat.
Die Berechnung der anteiligen Kosten am Restwert der Anlage sind aus technischer Sicht in Ordnung und werden so anerkannt.
Die Gemeinde Mainhardt möchte im Zuge des Anschlusses von Wielandsweiler an die Kläranlage Biberstal auch die Weiler Traubenmühle und Scherbenmühle (ca. 15 Einwohnerinnen/Einwohner) über Wielandsweiler mit anschließen. Die Gemeinden Rosengarten und Michelfeld haben ihre Zustimmung hierzu erteilt.
Mainhardt soll jedoch wegen seines geringen Anteils nicht in die öffentliche Vereinbarung zwischen Rosengarten, Michelfeld und Schwäbisch Hall mit aufgenommen werden.
In dem Kostenanteil am Restwert der Kläranlage Biberstal in Höhe von 47.590 €, der auf Wielandsweiler entfällt, sind die Einwohnerinnen/Einwohner von Traubenmühle und Scherbenmühle bereits mit eingerechnet.
Durch Abschluss einer Vereinbarung zwischen der Gemeinde Mainhardt und der Stadt Schwäbisch Hall sollen nun die Kosten, die auf den Anschluss von Traubenmühle und Scherbenmühle entfallen, an Mainhardt weitergegeben werden.
Außerdem beteiligt sich die Gemeinde an den laufenden Kosten durch Zahlung einer Kanalgebühr und an den anteiligen Betriebskosten der Kläranlage Biberstal.
Anlage 1: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung SHA - Mainhardt
Anlage 2: Vereinbarung SHA - Rosengarten / Berechnung Klärbeitrag Rosengarten
Anlage 3: Lagepläne
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt dem Abschluss der beiden o. g. öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen einstimmig - 30 - zu.