§ 118 - Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Durch die Höhe der Parkgebühren und Festlegung der Höchstparkdauer kann das Parkverhalten in gewisser Weise gesteuert werden. In der Vergangenheit wurde mit der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum das Ziel verfolgt, dass für die wenigen Parkplätze im Stadtzentrum ein möglichst hoher Umschlag erreicht wird. Es ist im Interesse der Stadtbesucherinnen/-besucher und Kundinnen/Kunden, dass sie für kurze Erledigungen in der Innenstadt nur kurze Fußwege haben und möglichst nah am Ziel einen freien Parkplatz finden.

Um dies zu erreichen, ist bei den viel gefragten Parkplätzen für kurze Erledigungen eine geringe Höchstparkdauer sinnvoll. Wer in den Parkhäusern parkt und somit längere Fußwege in Kauf nimmt, sollte durch etwas geringere Parkgebühren „begünstigt“ werden. Nach mehreren Parkgebührenerhöhungen der Stadtwerke für die Parkierungseinrichtungen ist in den letzten Jahren eine Struktur entstanden, wodurch die Nutzerinnen/Nutzer der viel begehrten Kurzzeitparkplätze weniger Parkgebühren zahlen müssen als diejenigen, welche die Parkhäuser nutzen und längere Fußwege akzeptieren.

Bisher gilt folgende Regelung:

Zone

Stadtbereich

Parkgebühr

Höchstparkdauer

Mo. - Fr. von 8 – 18 Uhr

Sa. von 8 – 13 Uhr

I

Haalstr., Hafenmarkt, Steinerner Steg

pro 15 Min. = 0,30 €

60 Minuten

II

Holzmarkt, Klosterstr., Salinenstr.

erste 30 Min. = 0,30 €

pro weitere 30 Min. = 0,50 €

120 Minuten

III

Am Gänsberg, Im Lindach, Katharinenstr. , Lange Str. , Langenfelder Tor, Weilertor, Zollhüttengasse, Zwinger

pro 30 Min. = 0,30 €

120 Minuten

IV

Alle nicht in Zone I, II und III aufgeführten Straßen und Plätze innerhalb des Stadtgrabenrings

pro 30 Min. = 0,50 €

60 Minuten

2012 wurde aufgrund veränderter Nutzerbedingungen (Auszug der Deutschen Post AG aus dem Gebäude Am Hafenmarkt) die Höchstparkdauer in Zone I von 30 auf 60 Minuten heraufgesetzt.

Inzwischen hat sich gezeigt, dass die bisherige Zoneneinteilung und Gebührenstaffelung nicht mehr zeitgemäß ist. Durch das Kocherquartier hat der kurzfristige Parkbedarf in der Salinenstraße stark zugenommen. Damit dort ein besserer Umschlag erreicht wird, soll die Höchstparkdauer von 120 auf 60 Minuten gesenkt werden. Dies kommt insbesondere den Postkundinnen/-kunden, sowie dem Hol- und Bringdienst der Schülerschaft der Musikschule zugute. Für Langzeitparkerinnen/-parker stehen die Parkhäuser Kocherquartier und Weilerwiese zur Verfügung.

Zeitgleich ist es sinnvoll, die Parkgebühren im öffentlichen Straßenraum den Parkgebühren der Stadtwerke anzupassen, die bekanntlich zum 01.03.2017 von 1,20 € auf 1,50 € pro Stunde erhöht wurden. Damit verbunden war außerdem die Verlängerung der gebührenpflichtigen Parkzeit von 18.00 auf 20.00 Uhr.

Die Verwaltung hält es für sinnvoll, die Salinenstraße in die Zone I aufzunehmen.
Im Interesse der Vereinfachung wird folgende Neuregelung vorgeschlagen:

Zone

Stadtbereich

Parkgebühr

Höchstparkdauer

Mo. - Fr. von 8 – 18 Uhr

Sa. von 8 – 13 Uhr

I

Haalstr., Hafenmarkt, Steinerner Steg, Salinenstr.

pro 15 Min. = 0,40 €

60 Minuten

II

Alle nicht in Zone I aufgeführten Straßen und Plätze innerhalb des Stadtgrabenrings

pro 30 Min. = 0,60 €

120 Minuten

Für die an die Stadtwerke übertragene Betriebsführung entstehen zurzeit jährliche Kosten von 163.147,78 €, so dass im Jahr 2016 lediglich ein Überschuss von 106.526,22 € zu verzeichnen ist.

Maßgebend für die vorgeschlagene Neuregelung ist jedoch weniger die Steigerung der Einnahmen als vielmehr eine zur Steuerung des Parkverhaltens gebotene sinnvolle Anpassung an die Gebühren der Stadtwerke.

Anlage: Satzung

 

Oberbürgermeister Pelgrim nimmt darauf Bezug, dass es zur Vorberatung in der Berichterstattung der Medien ein paar „Unsauberkeiten“ gegeben habe. Beispielsweise wurde Stadtrat Kaiser zitiert, wonach der Haalplatz künftig frei sein soll. Es wird richtiggestellt, dass Stadtrat Kaiser nicht über den Haalplatz gesprochen habe. Fachbereichsleiter Bürgerdienste & Ordnung Gentner wurde beispielsweise zitiert, wonach freies Parken in der Nacht zulässig sein solle. Dies sei ebenfalls „unsauber“ berichtet worden. Oberbürgermeister Pelgrim betont, dass es in der heutigen Beratung ausschließlich um die mit Parkscheinautomaten bewirtschafteten Flächen im öffentlichen Raum gehe. D. h. es gehe nicht um die Parkplätze wie z .B. den „Haalplatz“ oder an der „Salinenstraße“. Dies gilt ebenso für die Parkhäuser. Diese befinden sich in der Bewirtschaftung der Stadtwerke und unterliegen anderen Regelungen. Die Stadtwerke haben in den letzten Jahren immer wieder ihre Parkentgelte angepasst, sodass sich die Parkierung im öffentlichen Raum sukzessive von den Parkierungsentgelten im privatrechtlichen Raum unterscheidet. Auch wurden Veränderungen in der Belegungsfrequenz an unterschiedlichen Stellen festgestellt. Diese öffentlichen Parkräume, die in der Quantität sehr wenige sind, dienen dem Kurzzeitparken. Insbesondere die Parkzeitregelung entlang der Salinenstraße vor dem Kocherquartier müsse im Hinblick auf den Dienstleistungsverkehr zur Post angepasst werden. Die Zugänglichkeit, welche man mit einem Kurzzeitparken ermöglichen möchte, sei derzeit dort nicht mehr gewährleistet. Die Zoneneinteilung sowie die vorgeschlagenen Gebührensätze werden nochmals erläutert und für vertretbar eingeschätzt. Es wird darauf hingewiesen, dass in der Vorberatung angeregt wurde, dass einige Bereiche völlig gebührenfrei sein sollten. In den Auwiesen sowie etwas weiter entfernt in Steinbach (Marktzentrum) und in der Unterlimpurger Straße bestehen hierfür entsprechende Bereiche. Die Flächen am Bahnhofsareal stehen aufgrund der städtebaulichen Entwicklung des Areals hierfür nur noch temporär zur Verfügung. Zusammenfassend wird ausgeführt, dass eine mehrheitlich gefasste Beschlussempfehlung aus dem Verwaltungs- und Finanzausschuss vorliegt.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt verdeutlicht, dass Ziel dieser Regelung die Belebung der Innenstadt zur Unterstützung des Handels sei. Die Innenstadt ist für das „Dauerparken“ nicht geeignet. Es sollte eine häufige Frequenz mit stetigem Austausch erfolgen. Die vorgeschlagenen Beträge werden als zumutbar erachtet. Er könnte sich jedoch auch vorstellen, die Cent-Beträge zu runden. In einem ersten Schritt wird seine Fraktion den Verwaltungsvorschlag mittragen.

Stadtrat Kaiser erläutert, dass seine Fraktion unterschiedlich abstimmen wird. Auf die Vorberatung mit dem Ziel einer Vereinheitlichung wird Bezug genommen. Man nähere sich mit den vorgeschlagenen Entgelten den Parkhäusern an. Eine Vereinheitlichung hinsichtlich der gebührenpflichtigen Zeiträume erfolge hierdurch jedoch nicht. Oberbürgermeister Pelgrim habe zu Recht in der Vorberatung darauf hingewiesen, dass dies hinsichtlich der Überwachung dann einen zusätzlichen Aufwand bedeute. Die Mehrheit seiner Fraktion werde deshalb den Verwaltungsvorschlag unterstützen.

Stadträtin Rabe sieht es als „unglücklich“ an, dass die Parkhäuser bis 20 Uhr entgeltpflichtig sind, wohingegen für die Stellplätze nur eine Gebührenpflicht bis 18 Uhr besteht. Es wird die Ansicht vertreten, dass im Rahmen einer Überwachung im Schichtdienst die Frage der personellen Ressourcen sicher gelöst werden könnte.

Stadträtin Koch unterstützt die vorgeschlagene Regelung angesichts des erwirtschafteten Überschusses für die öffentlichen Parkplätzen nicht. Bereits heute würden Bürgerinnen und Bürger lieber im Gewerbegebiet „Kerz“ einkaufen gehen. Die Gefahr eines Aussterbens des Einzelhandels in der Innenstadt wird gesehen. Sie habe auch der Zeitung entnommen, dass sie eine „radikale Ansicht“ vertrete. Sie vertritt die Ansicht, dass die Parkplätze an der Salinenstraße kostenfrei unter Begrenzung der Parkdauer auf 60 Minuten sein könnten. Dies würden sich viele Seniorinnen und Senioren aus dem „Wohn- und Pflegestift Teurershof“ wünschen. Diese würden ungern eine Tiefgarage benutzen. Stadträtin Koch vertritt die Ansicht, dass die Parkgebühren für eine Stadt in dieser Größenordnung zu hoch seien.

Stadtrat Neidhardt vertritt die Ansicht, dass der Einzelhandel rückläufig sei, da in vielen Familien die Nachfolge nicht gesichert sei. Es sei bekannt, dass man nur eine bestimmte Anzahl von Parkmöglichkeiten im Kernbereich habe. Die Möglichkeit der Nutzung der Busverbindung bestehe zudem. Man finde keine Lösung bei einer begrenzten Anzahl von ca. 2.600 Parkplätzen für jede Bürgerin und jedem Bürger einen Platz im Bedarfsfall sicherzustellen. Im Gewerbegebiet „Kerz“ bekomme man am „Markttag“ ebenfalls schwer einen Parkplatz. Da diese Plätze kostenfrei sind, nehme man dies in Kauf. Dies sei für ihn nicht nachvollziehbar.

Oberbürgermeister Pelgrim erläutert, dass die Vitalität der Innenstadt und die Frequenz der Parkplätze austariert werden müssen und abzuwarten ist, welche Effekte ausgelöst werden.  

Beschluss:

Der Neufassung der Satzung über die Festsetzung der Gebühren für das Parken auf Stellplätzen mit Parkscheinautomaten im öffentlichen Straßenraum wird zugestimmt.
(26 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung)

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