§ 106 - Vorläufiger Abschluss der Jahresrechnung der Stadt für das Jahr 2004 (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Die Jahresrechnung 2004 der Stadt Schwäbisch Hall ist fertig gestellt. Sie muss vom Gemeinderat gemäß § 95 GemO beschlossen werden. Vor der Beschlussfassung hat gemäß § 110 GemO die örtliche Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt zu erfolgen.
Die Jahresrechnung 2004 der Stadt Schwäbisch Hall wird gemäß § 95 GemO unter dem Vorbehalt festgestellt, dass der Gemeinderat sie nach Durchführung der örtlichen Prüfung durch das städtische Rechnungsprüfungsamt endgültig beschließt. Der Beschluss muss die gebildeten Haushaltsreste und die Genehmigung der 2004 geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben - soweit noch nicht geschehen - einschließen.
Die Schlusssummen jeweils in Einnahmen und Ausgaben betragen:
1. | Im Verwaltungshaushalt im Vermögenshaushalt zusammen |
88.631.056,53 € 21.095.408,28 € 109.726.464,81 € |
2. | Sachbuch für haushaltsfremde Vorgänge (vorläufig) | 144.823.745,45 € |
3. | Als Rechnungsergebnis 2004 wird ein Überschuss in Höhe von ausgewiesen und festgestellt. |
11.773.159,39 € |
4. | Der Stand der Allgemeinen Rücklage wird festgestellt mit Der Stand der Sonderrücklage „Konventionalstrafe Müll Landkreis“ wird festgestellt mit Der Stand der Sonderrücklage Solpark (Altlastenbeseitigung und Entmunitionierung) wird festgestellt mit Der Stand der Sonderrücklage Ganztagesangebote Schulen wird festgestellt mit |
19.375.490,21 € 0,00 € 2.300.813,47 € 800.000,00 € |
5. | Der Schuldenstand der Stadt aus äußeren Darlehen wird festgestellt auf | 18.907.600,13 € |
(einstimmig - 35 -)