§ 14/2 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Bekanntgabe einer Eilentscheidung zur überplanmäßigen Mittelbereitstellung für das Jahr 2017; hier: Straßeninstandsetzung Fritz-Franck-Weg (Bäuerle-Konzept) (öffentlich)

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Sachvortrag:

Zur Zeit wird im Zuge der Umsetzung des Straßeninstandsetzungskonzeptes (Bäuerle-Konzept) gemeinsam mit den Stadtwerken die Instandsetzung des Fritz-Franck-Weges in der Kreuzäckersiedlung geplant.
Für die Maßnahme wurden im neuen Doppelhaushalt 2018/2019 unter der Maßnahme 14023 Mittel in Höhe von 700.000 € bereitgestellt.
Für das Haushaltsjahr 2017 standen auf der Maßnahme keine Mittel zur Verfügung.
In der Zwischenzeit sind diverse Rechnungen zur Baugrunderkundung und zu den Planungsleistungen angefallen.

Für die Beauftragung der Firma ISTW sind bereits im HH-Jahr 2017 Mittel in Höhe von 85.000,- € überplanmäßig bereitzustellen. Hiervon muss noch im Jahr 2017 die 1. Anzahlung der Firma ISTW beglichen werden.

Finanzierung:
Für das HH-Jahr 2017 werden überplanmäßig 85.000,- € benötigt.
Auf der Maßnahme 15024 Goethestraße stehen ausreichend Mittel als Deckungsvorschlag bereit.

Nach § 43 Abs. 4 GemO Baden-Württemberg trifft der Oberbürgermeister Hermann-Josef Pelgrim am 18.12.2017 folgende Eilentscheidung:

Die benötigten überplanmäßigen Mittel in Höhe von 85.000,- € werden zur Verfügung gestellt. Zur Deckung stehen die Mittel aus der Maßnahme 15024 bereit.

Beschluss:

Von der o. g. Eilentscheidung wird Kenntnis genommen.

(ohne Abstimmung)

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