§ 267/1 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Ankündigung der Änderung der Gebühren für Schmutzwasser und Niederschlagswasser ab 01.01.2015 (öffentlich)
Sachvortrag:
Derzeit werden die Abwassergebühren für die Jahre 2015 und 2016 neu kalkuliert. Die entsprechenden Satzungsbeschlüsse können Anfang des Jahres 2015 geschlossen werden.
Es ergeht daher der Hinweis, dass sich in diesem Zusammenhang mit der Neukalkulierung auch rückwirkend ab 01.01.2015 Gebührenerhöhungen ergeben können.
Die bisherige Schmutzwassergebühr 2014 von 1,94 €/qm ist die Grundlage für die Vorauszahlungen 2015. Die Stadtwerke Schwäbisch Hall versenden diese Bescheide entsprechend.
Die Niederschlagswassergebühren werden mit neuen Bescheiden im April und Mai 2015 festgesetzt und allen Eigentümerinnen und Eigentümern sowie Gebührenschulderinnen und Gebührenschuldnern zugestellt.
Die Stadt Schwäbisch Hall bittet um Beachtung.
Oberbürgermeister Pelgrim nimmt Bezug auf § 256 dieser Sitzung. Hier wurde die Neukalkulation für Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühren bereits angekündigt. Die noch gültige Satzung läuft zum 31.12.2014 aus, eine Änderung der Gebühren zum 01.01.2015 wird hiermit förmlich angekündigt.
Der Gemeinderat nimmt von der angekündigten Anpassung der Gebühren für Schmutzwasser, Niederschlagswasser und dem Straßenentwässerungsanteil ab 01.01.2015 Kenntnis.