§ 104 - Gewässerumgestaltungsmaßnahmen am Kocher bei Gelbingen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Für die Unterhaltung und zur Hochwasservorsorge am Kocher wurden Bereiche in Gelbingen identifiziert und eine wasserrechtliche Genehmigung zur Erstellung von zwei Flutmulden sowie der Erweiterung des Retentionsraums ausgearbeitet. Diese Maßnahme wurde von der Wasserwirtschaftsverwaltung des Landratsamtes akzeptiert und soll nun in diesem Jahr angegangen werden. Unter anderem handelt es sich bei der Maßnahme um eine Kompensation des verlorengegangenen Retentionsraums durch den Bau des Sportparks am Kocher sowie die Verbesserung des Hochwasserabflusses im Bereich des Kocher-Jagst-Radweges.

Die „Flutmulde 1 mit Retentionsraum“ soll die Defizite am Kocherufer oberhalb der Kocherbrücke abmildern. Hier sind die Grünlandbereiche aufgrund von verwachsenen Sandanlandungen derart erhöht, dass die Hochwässer weder von den südlichen Kocherauen am oberen Bruckwasen, noch vom Kocher-Jagst-Radweg ablaufen können. Die Folge sind sich immer wiederholende, unerwünschte Sandablagerungen sowohl am Radweg, wie auch auf landwirtschaftlichen Flächen. Durch die entsprechende Abflachung der Ufer wird hier Abhilfe und zusätzlicher Retentionsraum geschaffen. Im Zuge dieser Maßnahme sind auch Arbeiten zur Erstellung einer Abbruchkante kohärenzerhaltend im Vogelschutzgebiet für den Eisvogel vorgesehen.

Mit dem Bau der „Flutmulde 2“ wird neben dem Ausgleich für den Sportpark ein Retentionsausgleich geschaffen um den Hochwasserschutz am Hammerschmiedsweg zu verbessern. Dies erfolgt durch einen kleinen Damm als Lückenschluss an dem Fußweg zwischen Kocher und dem Kraftwerkskanal der Stadtwerke am Neuberg. Dadurch wird gewährleistet, dass die dahinter liegenden Flächen künftig bei Hochwasser seltener erfasst werden (Anlage 1).

Ein aussichtsreicher Förderantrag zur Beteiligung an einem life-Projekt der europäischen Union zum Schutz des Steinkrebses und der Förderung von Auwäldern kommt leider nicht zum Tragen.

Eine ursprüngliche Kostenschätzung hat sich aufgrund von Baupreisanpassungen und dem Auffinden von Belastungen in den Ablagerungssedimenten nicht halten lassen, so dass vom beauftragten Ingenieurbüro IPE jetzt eine angepasste Kostenermittlung mit Bruttobaukosten von 409.178,93 € vorliegt.

Aufgrund der Kostensituation wird die Gesamtmaßnahme in die Maßnahmen „Flutmulde 1 mit Retentionsraum“ und „Flutmulde 2“ getrennt ausgeschrieben, da keine ausreichenden Haushaltsansätze vorhanden sind.

Zunächst soll die „Flutmulde 2“ in diesem Jahr ausgeführt werden. Die Baukosten für die Maßnahme „Flutmulde 2“ sind als investive Auszahlungen zu deklarieren; hierfür wird im Haushalt 2019 ein neues investives Finanzkonto 55200000.7872000.19018 mit der Maßnahmenbezeichnung „Gewässerumgestaltungsmaßnahmen am Kocher: Flutmulde 2“ eingerichtet. Die Haushaltsmittel für diese Maßnahme in Höhe von 240.000 € werden außerplanmäßig bereitgestellt.

Die noch vorhandenen Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt bei 55200000.42121003 „Ökologische Ausgleichsmaßnahmen“ in Höhe von 240.000 € werden als Deckungsvorschlag in Anspruch genommen. Hierfür stehen im Ergebnishaushalt im Budget 42126000 Mittel in Höhe von 240.000 € unter dem Konto 42121003 (Gewässerschutz/ Öffentliche Gewässer/ Wasserbauliche Anlagen) zur Verfügung.

Für die „Flutmulde 1 mit Retentionsraum“ wird die Verwaltung die erforderlichen Mittel für den Doppelhaushalt 2020/21 anmelden.

Anlage: Übersichtslageplan mit den Bereichen Flutmulde 1, Abbruchkante (Eisvogel), Retentionsraum, Flutmulde 2, des Büros IPE vom Nov. 2018

Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.

Beschluss:

Die Ausführungen und der Finanzierungsvorschlag werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Ausschreibungsverfahren und die Auftragsvergabe durchzuführen.
(einstimmig -32)

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