§ 210 - Nutzung bestehender Erweiterungsflächen des Waldfriedhof für ein neues Grabfeld „Ruhe im Wald“ für Urnenbeisetzungen (öffentlich)
Sachvortrag:
Mit der Nachfrage nach naturnaher Bestattung unter Bäumen hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall 2013 beschlossen, dass Urnenbeisetzungen unter Bäumen auf dem Waldfriedhof möglich sind. Es wurden bestehende Eichen, Linden oder Buchen ausgewählt. Unter diesen Bäumen können Urnen in einstellige Wahlgräber beigesetzt werden. Diese Grabfelder sind mit Einzel-, Familien- oder Gemeinschaftsbäumen ausgewiesen.
Mit der veränderten Bestattungskultur wird immer wieder der Wunsch an die Friedhofsverwaltung herangetragen, ob und in wieweit im nahe gelegenen Wald Urnen beigesetzt werden können. Bekannte Anbieter im Umkreis, die Urnenbeisetzungen in begrenzten Waldgebieten ermöglichen, sind der Friedwald (Schwaigern), der Ruheforst (bei Creglingen, Jagsthausen, Obersulm), der Waldruh (Röttingen/Ostalb) oder die privaten Waldfriedhöfe (Friedrichsruhe, Schloss Stetten, Schöntal).
In Besichtigungen von angrenzenden Waldflächen im Streifleswald mit dem Hospitalförster, dem Friedhofsbetrieb und der Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedhöfe wurden Möglichkeiten ausgelotet.
Eine Waldfläche des Grundstücks Waldfriedhof, unterhalb der Aussegnungshalle, könnte dafür genutzt werden (siehe Anlage). In diesem ausgewählten begrenzten Waldbereich von ca. 1500 qm könnte ein weiterer Ort des Abschieds und des Gedenkens als letzte Ruhe unter Bäumen einfach und gut erschlossen geschaffen werden. Zu Lebzeiten oder für verstorbene Angehörige können dort Ruhestätten unter Bäumen ausgewählt werden. Für persönliche und würdevolle Urnenbeisetzungen inmitten des Waldes wäre in einem friedlichen naturbelassenen Umfeld mit einem Andachtsplatz dies möglich. Dabei stehen die erforderlichen Infrastruktureinrichtungen wie kleine und große Trauerhalle, WCs, Parkplätze und Zuwege auf dem Waldfriedhof zur Verfügung.
Das denkbare Grabfeld “Ewige Ruhe im Wald“ würde in die bereits vorhandenen Kategorien aufgeteilt: Einzelplatz unter einem Gemeinschaftsbaum oder Einzel- oder Familienbaum. Jeder Baum könnte mit bis zu zehn Ruhestätten ausgewiesen werden. Jeder in Frage kommende und ausgewählte Baum wird einer Kategorie zugeordnet und markiert. Mehrere Kriterien sind entscheidend für die Zuordnung, insbesondere die Größe, das Alter, die Lage und die Besonderheit des Baumes, sowie die direkten und angrenzenden Naturelemente. Die Gebühren würden noch berechnet und kalkuliert. Die Bestattungsgebühr und die weiteren Leistungen würden nach der jeweils gültigen Friedhofsatzung abgerechnet.
Die Betriebsleitung des Eigenbetriebs Friedhöfe bittet um Zustimmung.
Anlage 1: Lageplan Gewann Egelwiesen
Anlage 2: Lageplan neues Grabfeld „Ruhe im Wald“
Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt merkt an, dass es in der Umgebung etliche Initiativen für einen „Ruheforst“ gebe. Diese würden ein sehr gutes Echo bei der Bevölkerung finden. Es wird die Frage aufgeworfen, ob man dies nicht auch selbst könne. Die Stiftung Hospital zum Heiligen Geist habe hierzu einige Ressourcen. Wenn er dies richtig sehe, soll dies nun angegangen werden. An anderer Stelle waren hierfür auch noch Investitionen vorgesehen. Es wäre für den Eigenbetrieb Friedhöfe sinnvoll, ein Konzept zu erstellen um aus den „roten Zahlen“ zu kommen.
Beschluss:
Der Gemeinderat stimmt zu, dass die angedachte Teilfläche des Grundstücks Waldfriedhof für ein neues Grabfeld “ Ewige Ruhe im Wald“ zur Naturbestattung im mitten des Waldes genutzt wird.
(einstimmig -29)