Teilortsverwaltungen: Hauptamtlicher Ortsvorsteher (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
Vor Eintritt in die Tagesordnung fragt Stadtrat Reber, wie der Beschluss vom 08.12.03 über die Ortsvorsteher/ Teilorte lautete.
Oberbürgermeister Pelgrim teilt dazu mit, dass beschlossen worden sei, künftig mit einem hauptamtlichen Ortsvorsteher zu arbeiten.
Dieser Beschluss könne aber nicht sofort umgesetzt werden, da hierzu erst noch die Ortschaftsräte gehört werden müssten.
Außerdem sei Herr Gsell in Gelbingen und Eltershofen bis 30.08.2004 gewählt. Solange gelte der „status quo“.
Dann könnten ihm Aufgaben im Bereich der HGE zugeteilt werden.
Strukturell sollen dem hauptamtlichen Ortsvorsteher auf Dauer drei Stellen zugeordnet werden.