§ 220 - Erhöhung der Entgelte bei der Musikschule der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Gebührensätze der Musikschule wurden letztmals zum 01.01.2004 angepasst.
Im Zuge allgemeiner Anpassung von Beitragssätzen sollen die Musikschulgebühren zum 01.01.2010 fortgeschrieben werden (Anlage Gebührenübersicht).
Daneben möchte der Fachbereich Jugend, Schule & Soziales einen Gebührenvergleich mit den umliegenden Musikschulen (Crailsheim, Heilbronn, Neckarsulm, Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim, Öhringen, Weinsberg) erstellen und eine Neustruktur der Entgelte zum 01.08.2010 erarbeiten.
Der Anpassungsvorschlag soll auch die Belegung und ungedeckte Kosten von Schülerinnen und Schülern aus den Umlandgemeinden berücksichtigen.
Mit den Bürgermeistern der Umlandgemeinden werden Gespräche über eine Kostenbeteiligung geführt.
Je nach Ausgang der Gespräche werden die Gebührensätze entsprechend strukturiert.
Anlage 1: Gebührensätze ab 01.01.2010
Anlage 2: Musikschul- und Benutzersatzung
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass zu diesem Tagesordnungspunkt keine Haushaltsanträge eingegangen sind.
Beschluss:
- Zustimmung zu der Anpassung der Elternentgelte zum 01.01.2010.
- Zustimmung zur Erarbeitung einer Gebührenstruktur der Städtischen Musikschule zum 01.08.2010.
- Geschlechtsdifferenzierte Formulierung der Musikschule- und Benutzungsordnung.
(einstimmig - 37 -)