§ 126 - Sanierung von Radwegen im Stadtgebiet 2021 (öffentlich)
Sachvortrag:
- Stadträtin Walter nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -
Im Rahmen von Ortsbegehungen wurde an nachfolgend genannten Teilabschnitten des Radwegnetzes der Stadt Schwäbisch Hall zum Teil erhebliche Substanzschäden festgestellt. Die in Augenschein genommen Teilabschnitte sind Bestandteil des Radverkehrskonzepts der Stadt Schwäbisch Hall (Hauptrouten HR1 und R6):
• Teilabschnitt Bühlertalstraße, Bereich Bäuerliche Erzeugergemeinschaft
• Teilabschnitt Stuttgarter Straße zwischen Gaildorfer Dreieck und Raibacher Straße
• Teilabschnitt zwischen Schwäbisch Hall und Bibersfeld, Bereich Heidsee
• Teilabschnitt zwischen Bibersfeld und Starkholzbach
• zwei Teilabschnitte zwischen Bibersfeld und Wielandsweiler
Die Schäden sind in Teilbereichen derart fortgeschritten, dass diese als bedenklich und als Gefährdung der Verkehrssicherheit einzustufen sind.
Unter Ausnutzung der vorhandenen Bestandssubstanz (Vermeidung von Abfallmassen), wird eine der Nutzungsart und Nutzungsdauer rechnungstragende wirtschaftliche Bauweise zur Anwendung kommen. Die Sanierung der Rad- und Wirtschaftswegflächen erfolgt unter Berücksichtigung der Tafeln 5 und 6 der RSTO 12 im Rahmen einer Erneuerung in Asphaltbauweise.
Angesichts fehlender personeller Kapazitäten in der Abteilung Tiefbau wird vorgeschlagen, die Ingenieurleistungen zu vergeben und die Arbeiten öffentlich auszuschreiben.
Kosten und Finanzierung:
Auf Basis einer Kostenschätzung wurden folgende Beträge ermittelt:
TA Bühlertalstraße |
36.000 € |
TA Stuttgarter Straße |
110.000 € |
TA Schwäbisch Hall – Bibersfeld |
60.000 € |
TA Bibersfeld Starkholzbach |
66.000 € |
TA Bibersfeld – Wielandsweiler Ost |
61.000 € |
TA Bibersfeld – Wielandsweiler West |
65.000 € |
Zusammenstellung |
398.000 € |
Baunebenkosten 15 % |
59.700 € |
Gesamt |
457.700 € |
Zur Finanzierung der Maßnahme sind ausreichend Mittel im Ergebnishaushalt zur Verfügung.
Anlage: Lageplan
Erster Bürgermeister Klink teilt in Bezug auf die im Bau- und Planungsausschuss am 03.05.2021 debattierten hohen Kosten in Höhe von 110 T€ für die Erneuerung des Teilabschnittes Stuttgarter Straße mit, dass eine Fotodokumentation vom Projektleiter vorliege. Nach seinen Aussagen gebe es erhebliche Netzrisse im Asphalt sowie hochstehende Versorgungs- und Kanalschäden. Die Maßnahme erscheine somit gerechtfertigt.
Stadtrat Baumann berichtet, den Streckenabschnitt mit dem Fahrrad befahren zu haben sowie zu Fuß in Augenschein genommen zu haben und ist weiterhin der Auffassung, dass die Kosten für diesen Teilabschnitt zu hoch seien. Da die anderen Erneuerungen der Radwege nicht in Frage gestellt werden, wird um getrennte Abstimmung über den Teilabschnitt Stuttgarter Straße gebeten.
Von Seiten des Gremiums besteht kein Widerspruch.
- Stadträtin Baumann nimmt wieder ihren Platz am Ratstisch ein -
Oberbürgermeister Pelgrim stellt unter Ziffer 2 des Beschlussantrages die Streckenabschnitte entsprechend zur Abstimmung.
Beschluss:
1. Der Sachvortrag wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Planungen abzuschließen und das Vergabeverfahren einzuleiten.
• Teilabschnitt Bühlertalstraße, Bereich Bäuerliche Erzeugergemeinschaft
• Teilabschnitt zwischen Schwäbisch Hall und Bibersfeld, Bereich Heidsee
• Teilabschnitt zwischen Bibersfeld und Starkholzbach
• zwei Teilabschnitte zwischen Bibersfeld und Wielandsweiler
(einstimmig - 34)
• Teilabschnitt Stuttgarter Straße zwischen Gaildorfer Dreieck und Raibacher Straße
(17 Ja-Stimmen, 14 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)