§ 11 - Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan der Stadt für das Jahr 2021; hier: Anträge, Anfragen und Anregungen der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder (Tischvorlage) (öffentlich)
Sachvortrag:
Seitens der Fraktionen und fraktionslosen Mitglieder des Gemeinderats werden die nachfolgenden Anträge und Anfragen, als Anlagen beigefügt, zum eingebrachten Nachtragshaushalt für das Jahr 2021 vorgestellt:
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion
Anlage 3: Antrag der FDP-Fraktion
Anlage 4: Antrag von Stadtrat Finger
Anlage 5: Antrag der Stadträtin Schumacher-Koelsch
Stadträtin Herrmann stellt die Änderungsanträge zum Nachtragshaushalt 2021 ihrer Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vor.
Stadtrat Dr. Graf von Westerholt führt im Anschluss daran aus, dass der Doppelhaushalt 2020/2021 mehr Wünschen gerecht werde, als sich die Stadt nachhaltig leisten könne. Er habe vorausgesetzt, dass auch in Zukunft in guten Verhältnissen gewirtschaftet werden könne und dass die als stabil und wachstumsorientiert prognostizierte gesamtwirtschaftliche Lage nicht durch externe Einflüsse gedämpft werden würde. Durch die Corona-Krise stelle sich eine völlig neue Situation dar. Heutige Prognosen ließen davon ausgehen, dass das Pandemiegeschehen noch anhalten werde und auch die Impfungen einen gewissen Zeitrahmen für eine Grundimmunisierung der Bevölkerung in Anspruch nehmen werden. Die wirtschaftlichen Entwicklungen des Jahres können aktuell nicht bemessen werden, auch nicht, welche Finanzaufwendungen notwendig sein werden, um den Haushalt wieder ins Lot zu bringen. In Anbetracht dieser sehr unklaren gesamtwirtschaftlichen und auch städtischen Finanzen verzichtet die CDU-Fraktion auf Änderungsanträge.
Stadtrat Kaiser stellt den Antrag der SPD-Fraktion vor und ergänzt die Ausführungen um zwei weitere Bereiche. Zum einen werde seit mindestens drei Jahres seitens der Fraktion angeregt, dass Defizit der Eigenbetriebe Friedhöfe auf 400 TEuro zu begrenzen. Bisher gebe es keinen Vorschlag zur Anpassung der Gebühren, erst im Nachtragshaushalt werde das Thema nun aufgegriffen. Und zum anderen seien bei der Festlegung von Standars beim Bauen keine großen Anstrengungen zu erkennen.
Stadtrat Baumann spricht namens der FWV-Fraktion und teilt mit, dass sich die Fraktion geschlossen gegen die Stellung von Anträgen entschieden habe. Einzelne Vorhaben oder Klientel zu prädestinieren werde für ein falsches Signal gehalten. Vielmehr erfolge eine Begleitung des Haushalts durch kritisches Hinterfragen aller anstehenden Themen.
Stadtrat Preisendanz hebt hervor, dass der Nachtragshaushalt, eingebettet in die Gesamtlage im Land, in jedem Punkt gründlich durchdacht und schlüssig sei. Die Fraktion könne ihm prinzipiell folgen. Für die Haushaltsberatungen der Jahre 2022/2023 werde das Einrichten einer Strukturkommission für sinnvoll erachtet, da wichtige Punkte in kleinerem Rahmen besser vordiskutiert werden können.
Im Anschluss wird der Antrag der FDP-Fraktion vorgetragen.
Stadtrat Finger umreißt seine Anträge kurz.
Stadträtin Schumacher-Koelsch stellt ihren Antrag vor.
Stadtrat Dr. Döring beantragt, Hybrid-Sitzungen abzuhalten, sobald die Voraussetzungen von Seiten der Verwaltung hierfür geschaffen werden können. Reine Online-Sitzungen werden abgelehnt. Die Möglichkeit der Teilnahme an einer Präsenzveranstaltungen sollte beibehalten werden, da der persönliche Austausch im Gremium als wichtig erachtet werde.
Stadträtin Herrmann teilt die Auffassung von Stadtrat Finger in Bezug auf die Durchführung von Online-Sitzungen (siehe Seite 22). Online-Sitzungen werden für Beiträge und Präsentationen favorisiert und Präsenzveranstaltungen zur Beschlussfassung.
Stadtrat Härtig spricht sich für Online-Sitzungen aus, der Gemeinderat habe Vorbildfunktion und beantragt die Prüfung der Umsetzbarkeit.
Oberbürgermeister Pelgrim informiert über das weitere Verfahren in Bezug auf den Nachtragshaushalt und weist zur Durchführbarkeit von virtuellen Sitzungen darauf hin, dass komplexe Themen, wie beispielsweise der Nachtragshaushalt, online nicht beratungsfähig seien. Einfache Sachverhalte könnten online beraten werden, solange aus der Mitte des Gremiums kein Widerspruch bestehe und die Rechtmäßigkeit nicht in Frage gestellt werde.