§ 98/5 - Kindergartenbeiträge; hier: Genereller Verzicht auf Erhebung von Elternbeiträgen für Kinder zwischen 3 und 6 Jahren - Antrag der CDU-Fraktion, StR Dr. Graf von Westerholt vom 29.04.2015 - (öffentlich)

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Sachvortrag:

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt stellt seitens der CDU-Fraktion folgenden Antrag:

Die CDU-Fraktion beantragt den Verzicht auf Elternbeiträge, die für Kinder zwischen drei und sechs Jahren erhoben werden. Sie sind die Basis des Kindergartenbesuchs und übersichtlich. Konkret ist es das Betreuungsgeld für Kinder zwischen drei und sechs Jahren, das nach der derzeitigen Beitragsregelung in einer Spreizung von 116 € bis „kostenfrei“ (d. h. Null ab 3. Kind) erhoben wird. Dieses sollte generell entfallen.

Begründung:
Die Funktion der Kindergärten als notwendige Vorbereitung aller Kinder für ihr weiteres Leben in unserer Gesellschaft gehört mittlerweile zum sozialpolitischen Grundvokabular, und zwar ähnlich wie der spätere Besuch einer Schule. Da es anders beim Schulbesuch keine Kindergartenpflicht gibt, sollten finanzielle Hemmschwellen durch Gebührenordnungen, sofern es sich der Träger leisten kann, auf ein Minimum beschränkt sein.
Rechtsgrundlage des Besuchs der Tageseinrichtungen für Kinder in Schwäbisch Hall ist eine städtische Benutzungsordnung in Verbindung mit einem Aufnahmevertrag. Die Höhe des Entgelts richtet sich nach einer vom Gemeinderat festgelegten Regelung, die unter „Beiträge Kigas, Elternbeiträge in Tageseinrichtungen für Kinder“ veröffentlicht ist. Sie umfasst differenziert unter anderem nach Alter der Kinder, nach Zahl der Kinder in der Familie und nach Zusatzleistungen wie „mit Verpflegung“, Abend- oder Samstagsbetreuung unterschiedliche Entgeltgruppen. Diese Regelung ist derzeit in der Diskussion.
Die differenzierten Entgelte für die Inanspruchnahme unterschiedlicher Leistungen und der Stand der Diskussion dazu werden hier nicht in Frage gestellt. Denn sofort ergeben sich schwer kalkulierbare Auswirkungen auf den städtischen Haushalt und Fragen der sozial ausgewogenen Kostenverteilung je nach individueller Inanspruchnahme. Es geht um die Grundgebühren.

Die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung, die Folgen des Antrags für den städtischen Haushalt zu ermitteln mit dem Ziel, auf diesen Teil des Elternbeitrags zu verzichten.

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