§ 148 - Antrag der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall auf Zuschuss für die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen im Kindergarten Reifenhof gemäß bestehendem Kindergartenvertrag (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Evangelische Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall beabsichtigt im Kindergarten Reifenhof Grundsanierungsmaßnahmen durchzuführen und dort eine Krippengruppe einzurichten. Der voraussichtliche Gesamtkostenaufwand beträgt 295.000€ (Sanierungsmaßnahmen 190.000€; Krippengruppe 105.00€)
Mit Schreiben vom 30.01.2009 hat die Kirchengemeinde einen Antrag auf Investitionszuschuss 50% aus 190.000€ = 95.000€ im Rahmen des bestehenden Kindergartenvertrages für den Sanierungsaufwand gestellt. Die Investitionen für die Krippengruppe trägt die Kirchengemeinde aus dem Investitionsprogramm des Bundes zur Kinderbetreuungsfinanzierung und Eigenmitteln.
Die Kirchengemeinde ist bereit die Maßnahme im Jahr 2009 durchzuführen und bis zur Gewährung des städtischen Zuschusses vorzufinanzieren.
Nach dem bestehenden Kindergartenvertrag ist die Stadt verpflichtet, notwendige Investitionen mit 50% der Kosten zu bezuschussen. Im laufenden Haushaltsplan sind hierfür jedoch keine Mittel vorhanden.
Es wir daher vorgeschlagen, die erforderlichen Mittel im Haushaltsplan 2010 einzustellen.
Eine detaillierte Kostenübersicht wird bei der Kirchengemeinde angefordert.
Beschluss:
Dem Antrag der Evangelischen Gesamtkirchengemeinde Schwäbisch Hall auf Gewährung eines Investitionszuschusses für die Sanierungsmaßnahmen im Kindergarten Reifenhof in Höhe von 50 % der Gesamtkosten wird zugestimmt.
Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Jahr 2010 bereitgestellt.
(einstimmig - 39 -)