§ 253 - Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik & Marketing 2016 sowie Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse (öffentlich)

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Sachvortrag:

- Stadträtinnen Jörg-Unfried und Walter verlassen um 23.25 Uhr den Sitzungssaal -

1.  Antrag auf Vertagung:

Stadtrat Härtig fragt an, ob die Tagesordnungspunkte des Fachbereichs Revision aufgrund der Krankheit von Fachbereichsleiterin Bauer vertagt werden können.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt wirft ein, dass die Tagesordnungspunkte des Fachbereichs Revision intensiv vorberaten seien.

Stadtrat Kaiser kündigt an, zum Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik & Marketing 2016 noch öffentlich Stellung beziehen zu wollen.

Oberbürgermeister Pelgrim stellt den Antrag auf Vertagung des Tagesordnungspunktes „Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik & Marketing 2016 sowie Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse“ sowie des Tagesordnungspunktes „Jahresabschluss 2016 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist  - Schlussbericht des Fachbereichs Revision“ zur Abstimmung:

B e s c h l u s s :

Über eine Vertagung der Tagesordnungspunkte

  • Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung des Jah-resabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik & Marketing 2016 sowie Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse
  • Jahresabschluss 2016 der Stiftung „Der Hospital zum Heiligen Geist“ Schlussbericht des Fachbereichs Revision
    I.  Feststellung des Jahresabschlusses
    II. Feststellung des Betriebsergebnisses 2016 des hospitalischen Forstbetriebs und Aufteilung des Überschusses

aufgrund der krankheitsbedingten Abwesenheit von Fachbereichsleiterin Revision Bauer wird abgestimmt.
(9 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen)
Der Antrag ist somit abgelehnt.


2. Sachvortrag:

1) Schlussbericht

Stadt

Der Gemeinderat hat am 26.07.2017 den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.

Eigenbetriebe

Ebenfalls in der Sitzung 26.07.2017 hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik und Marketing unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) zur Kenntnis genommen.

Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschlüsse 2016 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 110 GemO sowie der Eigenbetriebe nach § 111 Abs. 1 GemO i.V.m. §110 GemO daraufhin geprüft, ob

  1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

  3. der Haushaltsplan bzw. die Wirtschaftspläne eingehalten und

  4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Der Schlussbericht liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert.
Vom Eigenbetrieb Werkhof wurden bereits vor der Kenntnisgabe des Jahresabschlusses 2016 in der Gemeinderatssitzung am 26.07.2017 Änderungen am Jahresabschluss vorgenommen. Die Änderungen wurden jedoch nicht in den vorgelegten Jahresabschluss eingearbeitet. Folgende Positionen sind betroffen:

Bilanzposition 07130000 Maschinen und Geräte

+ 833,00 €

Gewinn- und Verlustrechnung – Abschreibungen

- 833,00 €

dadurch ändert sich das Jahresergebnis von 315.031,16 € auf

315.864,16 €

und die Summe Aktiva – Passiva der Bilanz von 7.273.838,65 € auf

7.274.671,65 €.

An allen anderen vorgelegten Jahresabschlüssen wurden keine Änderungen vorgenommen.

Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss der Stadt Schwäbisch Hall sowie die Jahresabschlüsse aller Eigenbetriebe nach §§ 95 b Abs. 1 GemO bzw. 16 Abs. 3 EigBG festzustellen.

Anlage: Schlussbericht 2016

 

Stadtrat Kaiser nimmt darauf Bezug, dass er zu seinen zehn Fragen zum letztjährigen Bericht ca. am 15. März 2017 eine Antwort erhalten habe. Zum Teil hätten die Fachbereiche eine Besserung zugesagt, zum Teil erfolgte eine Erklärung. Beim diesjährigen Revisionsbericht seien fast alle im letztjährigen Bericht angesprochenen Punkte wieder enthalten. Es wird angeregt zusammen mit den Fachbereichsleitern den Revisionsbericht zu besprechen und zu Regelungen zu kommen. Dort, wo die Sicht der Fachbereiche in Ordnung sei, müsse man nicht jedes Jahr das Gleiche hören. Dort wo es entscheidende Kritikpunkte gebe, erwarte er, dass dies deutlich gesagt werde. Dies sollte zusammen mit den Fachbereichsleitern geregelt werden. Jedes Jahr die „gleiche Schleife“ zu drehen möchte er nicht.

Stadtrat Härtig führt aus, dass man sich in diesem Jahr viel über die Unternehmenskultur, „Compliance“ und die Beteiligungsrichtlinie unterhalten habe. Es sei ihm wichtig, dass der Fachbereich Revision für den städtischen „Verwaltungsteil“ diese Aufgabe ein Stück weit übernehme. Der Fachbereich Revision habe eine wichtige Funktion inne, sodass die Verwaltungsprozesse korrekt ablaufen. Der Fachbereich stelle über die Arbeit der Verwaltung Transparenz her. Man schätze dies als ein sehr wichtiges demokratisches Instrument ein, welches deshalb die dementsprechende Würdigung erfahren sollte. Der Fachbereich Revision habe nach Ansicht von Stadtrat Härtig, abgesehen von Wiederholungsthematiken, einen sehr guten Bericht vorgelegt. Die Wiederholungen seien letztlich nicht das Problem des Fachbereichs Revision, sondern der Verwaltung bzw. deren Führung. Seiner Fraktion sei es wichtig, dass so ein guter, qualifizierter Bericht, welcher gerade die Qualität der Verwaltung überprüfe und an einigen Stellen kritisch hinterfrage, im dementsprechenden Maße gewürdigt werde. Bei dem „Vertrauensverlust“, den die gesamte Stadtverwaltung in diesem Jahr in hohem Maße unverschuldet erfahren habe, sei es wichtig, dass der Fachbereich Revision ein dementsprechendes Gewicht und Anerkennung erfahre.

Stadtrat Dr. Graf v. Westerholt führt aus, dass der Bericht vorberaten wurde. Der Fachbereich Revision sei der Meinung, dass der Jahresabschluss ein an den tatsächlichen Verhältnissen gemessenes Bild abgebe und der Gemeinderat zustimmen sollte. Allerdings werde Stadtrat Kaiser beigepflichtet, wonach der Bericht verbesserungswürdig sei. Wenn ein Mangel moniert werde und die Fachabteilung hierzu nichts sage, sei dies für den Gemeinderat wenig aussagekräftig. Es gehöre für ihn die Stellungnahme der Fachabteilung hinzu.

Oberbürgermeister Pelgrim sagt eine künftige Ergänzung des Berichts um die Stellungnahmen der Fachabteilungen auf Wunsch der beiden großen Parteien zu.

Beschluss:

Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse

Stadt Schwäbisch Hall
Der Jahresabschluss 2016 der Stadt Schwäbisch Hall wird nach § 95 b Abs. 1 GemO mit folgenden Werten endgültig festgestellt:

Ergebnisrechnung und Ergebnisverwendung
ordentliche Erträge   112.714.451,18 €
ordentliche Aufwendungen   -104.489.169,95 €
ordentliches Ergebnis   8.225.281,23 €
außerordentliche Erträge   6.793.533,77 €
außerordentliche Aufwendungen   -3.279.343,53 €
Sonderergebnis   3.514.190,24 €
Gesamtergebnis   11.739.471,47 €
     
Ergebnisverwendung
Zuführung Rücklage ordentliches Ergebnis   8.225.281,23 €
Zuführung Rücklage Sonderergebnis   3.514.190,24 €
     
Finanzrechnung
Summe der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit   109.968.770,77 €
Summe der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit -97.525.869,00 €
Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit   12.442.901,77 €
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit   9.091.249,96 €
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit   -20.588.060,89 €
Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit   -11.496.810,93 €
Finanzierungsmittelüberschuss/Finanzierungsmittelbedarf   946.090,84 €
Summe der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit   0,00 €
Summe der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit   0,00 €
Saldo aus Finanzierungstätigkeit   0,00 €
Änderung des Finanzierungsmittelbestands zum Ende des Haushaltsjahres   946.090,84 €
Haushaltsunwirksame Einzahlungen   6.567.954,47 €
Haushaltsunwirksame Auszahlungen   -41.420.805,91 €
Zahlungsmittelüberschuss aus haushaltsunwirksamen Zahlungen   -34.852.851,44 €
Zahlungsmittelbestand 01.01.2016   47.860.911,56 €
Veränderung Zahlungsmittelbestand   -33.906.760,60 €
Zahlungsmittelbestand 31.12.2016   13.954.150,96 €

 

Bilanz
  31.12.2016
Aktiva  
Immaterielles Vermögen 127.095,15 €
Sachvermögen 234.280.721,35 €
Finanzvermögen 99.538.286,73 €
Abgrenzungsposten 6.680.300,37 €
Nettoposition 0,00 €
Gesamtbetrag auf der Aktivseite 340.626.403,60 €
Passiva  
Basiskapital 247.962.906,30 €
Rücklagen 34.748.376,78 €
Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses 0,00 €
Sonderposten 50.731.935,14 €
Rückstellungen 208.279,28 €
Verbindlichkeiten 2.812.891,97 €
Passive Rechnungsabgrenzung 4.162.014,13 €
Gesamtbetrag auf der Passivseite 340.626.403,60 €

 

Eigenbetriebe

Eigenbetrieb Werkhof

  1. Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Werkhof wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:

    Bilanzsumme Eigenbetrieb Werkhof 7.274.671,65 €
       
    Aktiva  
    Anlagevermögen 4.904.234,42 €
    Umlaufvermögen 2.370.437,23 €
    Gesamtbetrag auf der Aktivseite 7.274.671,65 €
    Passiva  
    Eigenkapital 3.356.307,42 €
    Zuschüsse und Beiträge 39.997,00 €
    Rückstellungen 186.375,12 €
    Verbindlichkeiten 3.691.992,11 €
    Gesamtbetrag auf der Passivseite 7.274.671,65 €
       
    Jahresgewinn/Kostenüberdeckung 315.864,16 €
       
    Summe der Erträge 7.601.166,06 €
    Summe der Aufwendungen -7.285.301,90 €


     
  2. Der Jahresgewinn des Jahres 2016 von 315.864,16 € soll zur Deckung des Verlusts aus den Vorjahren in Höhe von -9.556,74 € verwendet werden. Der Nettogewinnvortrag beträgt damit 306.307,42 €.
     
  3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2016 entlastet.

 

Eigenbetrieb Friedhöfe

  1. Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Friedhöfe wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:

    Bilanzsumme Eigenbetrieb Friedhöfe 8.696.037,66 €
       
    Aktiva  
    Anlagevermögen 7.742.436,00 €
    Umlaufvermögen 953.601,66 €
    Gesamtbetrag auf der Aktivseite 8.696.037,66 €
    Passiva  
    Eigenkapital -139.206,80 €
    Zuschüsse und Beiträge 16.444,00 €
    Verbindlichkeiten 3.628.837,09 €
    Passive Rechnungsabgrenzung 5.189.963,37 €
    Gesamtbetrag auf der Passivseite 8.696.037,66 €
       
    Jahresverlust/Kostenunterdeckung -348.558,98 €
       
    Summe der Erträge 512.073,95 €
    Summe der Aufwendungen -860.632,93 €


     
  2. Die Kostenunterdeckung/der Jahresverlust des Jahres 2016 von -348.558,98 € wird mit der Vorauszahlung der Stadt Schwäbisch Hall in Höhe von 417.000 € auf den Jahresverlust verrechnet. Die überschüssige Vorauszahlung der Stadt in Höhe von 68.441,02 € wird zur Stärkung des Eigenbetriebs in die Kapitalrücklage eingestellt.
     
  3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2016 entlastet.


Eigenbetrieb Abwasser

  1. Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Abwasser wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:

    Bilanzsumme Eigenbetrieb Abwasser 61.834.998,51 €
       
    Aktiva  
    Anlagevermögen 60.256.424,34 €
    Umlaufvermögen 1.578.574,17 €
    Gesamtbetrag auf der Aktivseite 61.834.998,51 €
    Passiva  
    Eigenkapital 633.633,15 €
    Zuschüsse und Beiträge 14.896.906,09 €
    Rückstellungen 2.451.966,20 €
    Verbindlichkeiten 43.852.493,07 €
    Gesamtbetrag auf der Passivseite 61.834.998,51 €
       
    Jahresgewinn/Kostenüberdeckung 871.472,34 €
       
    Summe der Erträge 8.454.423,99 €
    Summe der Aufwendungen -7.582.951,65 €


     
  2. Die Kostenüberdeckung bzw. der Jahresgewinn des Jahres 2016 von 871.472,34 € wird als Gebührenausgleichsrückstellung in 2016 aufwandswirksam gebildet.
     
  3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2016 entlastet.


Eigenbetrieb Touristik und Marketing

  1. Der Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebs Touristik und Marketing wird nach § 16 Abs. 3 EigBG mit folgenden Werten endgültig festgestellt:

    Bilanzsumme Eigenbetrieb Touristik und Marketing 1.190.203,18 €
       
    Aktiva  
    Anlagevermögen 130.586,64 €
    Umlaufvermögen 1.056.292,54 €
    Aktive Rechnungsabgrenzung 3.324,00 €
    Gesamtbetrag auf der Aktivseite 1.190.203,18 €
    Passiva  
    Eigenkapital 458.881,09 €
    Zuschüsse und Beiträge 20.000,00 €
    Rückstellungen 24.174,00 €
    Verbindlichkeiten 661.231,59 €
    Passive Rechnungsabgrenzung 25.916,50 €
    Gesamtbetrag auf der Passivseite 1.190.203,18 €
       
    Jahresverlust/Kostenunterdeckung -1.032.585,66 €
       
    Summe der Erträge 1.165.429,17 €
    Summe der Aufwendungen -2.198.014,83 €


     
  2. Die Kostenunterdeckung/der Jahresverlust in Höhe von -1.032.585,66 € wird wie folgt verwendet: Der hoheitliche Verlust in Höhe von 334.431,24 € wird von der Stadt Schwäbisch Hall übernommen. Der Verlust aus dem Wirtschaftsbetrieb wird als Fehlbetrag in Höhe von 698.154,42 € auf neue Rechnung vorgetragen und mit der Einzahlung der Stadt in die Kapitalrücklage in Höhe von 615.568,76 € (950.000,- € ­ -334.431,24 €) verrechnet. Der nicht über die Einzahlung der Stadt gedeckte Verlust aus dem wirtschaftlichen Betrieb in Höhe von -82.585,66 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
     
  3. Die Betriebsleitung wird für das Jahr 2016 entlastet.

(22 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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