TOP 4 - Gemeinsam mobiler - Mobilitätskonzept 2035; hier: Vorstellung und Kenntnisnahme Abschlussbericht (öffentlich)
Sitzungsvorlagen-Nummer: 228/24
Sachvortrag:
Der Gemeinsame Ausschuss hat am 06.06.2024 zur Kenntnis genommen, dass das Maßnahmen- und Handlungskonzept des Mobilitätskonzepts 2035 in allen beteiligten Kommunen mehrheitlich beschlossen wurde. Nach über 2 Jahren Bearbeitungszeit konnte nun abschließend der Bericht fertiggestellt werden. Er kann in der Anlage 1 eingesehen werden.
Der Bericht gliedert sich in 14 Kapitel, die den gesamten Prozess der Entstehung des Mobilitätskonzeptes abbilden und darüber hinaus einen Ausblick geben, wie im Sinne einer nachhaltigen Mobilität mit dem Mobilitätskonzept weiter verfahren werden soll. Die Kapitel 2 – 9 geben einen detaillierten Einblick in die Ist-Situation, indem nicht nur die strukturellen Rahmenbedingungen und das Mobilitätsverhalten aufgezeigt werden, sondern die detaillierte Analyse jedes Verkehrsmittels (Kfz, Fahrrad, Fuß, ÖPNV sowie der Mobilitätsverbund) dargestellt wird. Auf Grundlage dieser Ist-Situation werden das Leitbild und die Planungsziele, welche sich die Kommunen gesetzt haben, in Kapitel 10 dargestellt. Es wird aufgezeigt, wie sich der Verkehr bis 2035 voraussichtlich entwickeln wird (Kapitel 11) und die Strategie zur Erreichung der Ziele wird thematisiert (Kapitel 12). Schließlich geht es in Kapitel 13 um das Maßnahmen- und Handlungskonzept, welches den Rahmen für künftige Projekte setzt.
Mit dem Bericht haben die Kommunen Michelbach, Michelfeld, Rosengarten, Schwäbisch Hall und Untermünkheim den Grundstein gelegt, um die Verkehrswende, die insbesondere zum Erreichen der bundesweiten Klimaschutzziele notwendig ist, bis 2035 wesentlich voranzutreiben. Die Umsetzung konkreter Projekte kann nun vorangetrieben werden.
Anlage: Bericht Mobilitätskonzept 2035 „Gemeinsam mobiler“
Beschlussfassung:
Der Gemeinderat nimmt die Fertigstellung des Berichts zum Mobilitätskonzept als Grundlage für die Umsetzung weiterer – auch gemeinsamer Projekte – innerhalb der VVG Schwäbisch Hall und Untermünkheim zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)