§ 1 - Kocherquartier, hier: Zustimmung zur Vergabe weiterer Bauleistungen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Nachdem die Grundsatzentscheidung über die Vergabe weiterer Planungsleistungen für Handelsimmobilie und Wohnungen vorliegt, hat der Projektsteurer, Herr Jürgen Mahl, auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Planungsunterlagen, in die bereits die Ausbauvorgaben der Handelsmieter, soweit vorhanden, eingearbeitet sind, eine überarbeitete Kostenschätzung vorgelegt. Nach dieser Kostenschätzung belaufen sich die Kosten für die Handelsimmobilie mit ca 11 000 m² Handelsfläche ca 2 000 m² Dienstleistungsfläche Kostenanteile für Technikräume und Gründung der Tiefgarage Kostenanteil für Lebensmittelmarkt an der Tiefgarage Anlieferungsbauwerk und Glasdach auf Netto ca 29.360.000 €. Als Baukostenzuschüsse der Handelsmieter ist ein Betrag von ca 1 000 000 € eingeplant, so dass sich ein Restbetrag von ca 28,6 Mio € ergibt. Für die auf der Handelsimmobilie vorgesehenen Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca 1 280 m², sind Netto-Baukosten von 2 128 822 € veranschlagt.

Die erste Kostenschätzung des Büros Flender & Drobig ging von folgenden Kosten aus: Handelsimmobilie, einfacher Ausbaustandard netto 23 452 930 € Handelsimmobilie, gehobener Ausbaustandard netto 29 742 094 € Wohnungen netto 2 300 000 €

Nach der bisherigen Planung ist vorgesehen, die Wohnungen auf der Handelsimmobilie zu veräussern.

Bei den Gesamtbaukosten für Tiefgarage, Handelsimmobilie und Wohnungen von ca 48 bis 50 Mio €, ist für alle Gewerke eine europaweite Ausschreibung gesetzlich vorgeschrieben. Bei einer Einzelausschreibung der Gewerke, ist ein erhebliches Kostenrisiko vorhanden, auf das nach Baubeginn nur noch eingeschränkt reagiert werden kann. Die Geschäftsleitung der GWG und der Stadtwerke haben sich nach Abstimmung mit der Stadt, Herrn Oberbürgermeister Pelgrim, entschieden, eine GU-Ausschreibung vorzunehmen. Neben einer weitestgehenden Kostensicherheit vor Baubeginn, sind auch weitere Vergabeeinsprüche mit entsprechenden Bauzeitverzögerungen ausgeschlossen. Nachdem die GWG beim Abschluss der Mietverträge feste Übergabetermine bzw. Eröffnungstermine zugesagt hat, kann die termingerechte Einhaltung des Bauzeitenplans im Wesentlichen nur durch eine GU-Ausschreibung abgesichert werden.

Die Geschäftsleitung von GWG und Stadtwerken geht davon aus, dass im Rahmen der GU-Vergabe die vorliegende Kostenschätzung weitgehendst bestätigt wird. In die Kostenschätzung des Projektsteurers Mahl waren bereits renommierte Bauunternehmungen Deutschlands eingebunden.

Die jetzt vorliegenden Gesamtkosten für die Handelsimmobilie können auf der Grundlage der jetzt vorliegenden Mietkalkulation noch finanziert werden. Evtl. höhere Kosten sind jedoch durch die geplanten Mieteinnahmen nicht mehr finanzierbar. Es ist daher notwendig, dass bei der Vergabe des GU-Auftrags im Juni 2008 die Baumaßnahme weitgehendst durchgeplant ist, damit eventuelle Nachforderungen des Generalunternehmers ausgeschlossen werden können.

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