TOP 7 - 1) Schlussbericht des Fachbereichs Revision über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall und der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik & Marketing 2021; 2) Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Stadt Schwäbisch Hall 2021; 3) Feststellung der geprüften Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Werkhof, Friedhöfe, Abwasserbeseitigung und Touristik & Marketing 2021 und Entlastung der Betriebsleitung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
< 118497157/meetingannouncement
Version vom 28. November 2023, 07:29 Uhr von LoeschUser (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sitzungsvorlagen-Nummer: 307/23

Sachvortrag:

1) Schlussbericht
Stadt
Der Gemeinderat hat am 27.07.2022 den Jahresabschluss 2021 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 Gemeindeordnung (GemO) unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.

Eigenbetriebe
In der Sitzung am 18.07.2022 hat der Gemeinderat der Stadt Schwäbisch Hall den Jahresabschluss 2021 des Eigenbetriebs Touristik und Marketing, in der Sitzung am 05.10.2022 die Jahresabschlüsse 2021 der Eigenbetriebe Werkhof und Friedhöfe und am 19.12.2022 den Jahresabschluss des Eigenbetriebs Abwasserbeseitigung 2021 unter dem Vorbehalt der zu diesem Zeitpunkt noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision nach § 16 Eigenbetriebsgesetz (EigBG) zur Kenntnis genommen.

Der Fachbereich Revision hat die Jahresabschlüsse 2021 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 110 GemO sowie der Eigenbetriebe nach § 111 Abs. 1 GemO i.V.m. §110 GemO daraufhin geprüft, ob

  1. bei den Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen, sowie bei der Vermögens- und Schuldenverwaltung nach dem Gesetz und den bestehenden Vorschriften verfahren worden ist,

  2. die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

  3. der Haushaltsplan bzw. die Wirtschaftspläne eingehalten und

  4. das Vermögen sowie die Schulden und Rückstellungen richtig nachgewiesen worden sind.

Der Schlussbericht liegt dazu vor. Die vom Fachbereich Revision getroffenen Feststellungen wurden darin erläutert.

Anlage: Schlussbericht 2021

Beschlussantrag:

siehe: Beschlussantrag

 

Meine Werkzeuge