§ 2 - Einrichtung eines Klimaschutzbeirats - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im interfraktionellen Antrag für den Haushalt 2020/2021 wurde unter Punkt 4 die Einrichtung eines Klimaschutzbeirates und Auslobung eines Klimaschutzpreises beantragt. Die Verwaltung hat diesen Antrag in ihrer Stellungnahme befürwortet.
Das Klimaschutzmanagement der Stadt hat Erfahrungen anderer Kommunen eingeholt, die bereits ein ähnliches Gremium installiert haben. Daraus wurden von der Verwaltung folgende zentralen Ziele für einen Klimaschutzbeirat in Schwäbisch Hall abgeleitet:

  1.    Der Klimaschutzbeirat begleitet die Klimaschutzpolitik der Stadt und erarbeitet Ideen und Vorschläge für den Gemeinderat.
  2.    Der Klimaschutzbeirat dient als Multiplikator der Klimaschutzmaßnahmen der Stadt in die Bürgerschaft hinein.
  3.    Der Klimaschutzbeirat deckt in seiner Gesamtheit alle relevanten Bereiche des Klimaschutzes ab. Dies sind:
            ◦ Energie,
            ◦ Mobilität,
            ◦ Ernährung,
            ◦ Konsum.
  4. Der Klimaschutzbeirat setzt sich zusammen aus Vertreter*innen von Verwaltung und Gemeinderat, sowie aus Vertreter*innen von Unternehmen, Organisationen und ehrenamtlichen Initiativen. Er deckt damit ein breites Spektrum der Bürgerschaft und Akteure im Bereich Klimaschutz ab.
  5. Der Klimaschutzbeirat ist das Vergabegremium für den jährlich zu vergebenden Klimaschutzpreis in Höhe von 7.500EUR.

Auf dieser Basis wurde eine Geschäftsordnung ausgearbeitet, die folgende wesentlichen Eckpunkte beinhaltet:
    1. Der Klimaschutzbeirat ist ein beratendes Gremium.
    2. Der Klimaschutzbeirat kommt in der Regel zwei Mal jährlich zusammen.
    3. Der Gemeinderat legt fest, welche Unternehmen, Organisationen und ehrenamtlichen Initiativen im Klimaschutzbeirat vertreten sein sollen. Die jeweiligen Personen werden von diesen selbst bestimmt.
    4. Der oder die Vorsitzende des Klimaschutzbeirates wird in der ersten Sitzung von den Mitgliedern gewählt.

Anlagen:
Anlage 1: Geschäftsordnung Klimaschutzbeirat
Anlage 2: Zusammensetzung Klimaschutzbeirat

Beschluss:

Der Sachvortrag dient der Beratung und wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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