§ 88 - Einrichtung eines Klimaschutzbeirats (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im interfraktionellen Antrag für den Haushalt 2020/2021 wurde unter Punkt 4 die Einrichtung eines Klimaschutzbeirates und Auslobung eines Klimaschutzpreises beantragt. Die Verwaltung hat diesen Antrag in ihrer Stellungnahme befürwortet.
Das Klimaschutzmanagement der Stadt hat Erfahrungen anderer Kommunen eingeholt, die bereits ein ähnliches Gremium installiert haben. Daraus wurden von der Verwaltung folgende zentralen Ziele für einen Klimaschutzbeirat in Schwäbisch Hall abgeleitet:

  1.    Der Klimaschutzbeirat begleitet die Klimaschutzpolitik der Stadt und erarbeitet Ideen und Vorschläge für den Gemeinderat.
  2.    Der Klimaschutzbeirat dient als Multiplikator der Klimaschutzmaßnahmen der Stadt in die Bürgerschaft hinein.
  3.    Der Klimaschutzbeirat deckt in seiner Gesamtheit alle relevanten Bereiche des Klimaschutzes ab. Dies sind:
            ◦ Energie,
            ◦ Mobilität,
            ◦ Ernährung,
            ◦ Konsum.
  4. Der Klimaschutzbeirat setzt sich zusammen aus Vertreter*innen von Verwaltung und Gemeinderat, sowie aus Vertreter*innen von Unternehmen, Organisationen und ehrenamtlichen Initiativen. Er deckt damit ein breites Spektrum der Bürgerschaft und Akteure im Bereich Klimaschutz ab.
  5. Der Klimaschutzbeirat ist das Vergabegremium für den jährlich zu vergebenden Klimaschutzpreis in Höhe von 7.500EUR.

Auf dieser Basis wurde eine Geschäftsordnung ausgearbeitet, die folgende wesentlichen Eckpunkte beinhaltet:
    1. Der Klimaschutzbeirat ist ein beratendes Gremium.
    2. Der Klimaschutzbeirat kommt in der Regel zwei Mal jährlich zusammen.
    3. Der Gemeinderat legt fest, welche Unternehmen, Organisationen und ehrenamtlichen Initiativen im Klimaschutzbeirat vertreten sein sollen. Die jeweiligen Personen werden von diesen selbst bestimmt.
    4. Der oder die Vorsitzende des Klimaschutzbeirates wird in der ersten Sitzung von den Mitgliedern gewählt.

Anlagen:
Anlage 1: Geschäftsordnung Klimaschutzbeirat
Anlage 2: Zusammensetzung Klimaschutzbeirat

 

Oberbürgermeister Pelgrim umreisst den Sachvortrag und bittet das Gremium um Aussprache.

Stadtrat Krauß unterbreitet im Namen seiner Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Anregungen für weitere Vertreter im Beirat: Packaging Valley, Urban Gardening, Schwäbisch Hall Vegan und NICE Solar Energy GmbH.

Stadträtin Härterich schlägt namens ihrer Fraktion ebenfalls einen Unternehmensvertreter aus der Verpackungsindustrie sowie eine Vertretung aus dem Bereich Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste vor. Neben den Vertretungen aus der Stadtverwaltung sollten auch die Ortsvorsteher der Teilorte mit in die Überlegungen einbezogen werden.

Stadtrat Dr. Döring bedankt sich bei der Verwaltung für die Vorbereitung, hält zuerst die Festlegung einer personellen Begrenzung für notwendig und im Anschluss daran die Auswahl der Bereiche sowie die Anzahl ihrer jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter. Vorgeschlagen wird namens der Fraktion die Bio-Musterregion Hohenlohe und die Verpackungsindustrie.

Stadtrat Kaiser schließt sich seinem Vorredner in Bezug der Größe des Beirats an und empfiehlt ebenfalls für seine Fraktion eine Vertretung aus der Verpackungsindustrie.

Fachbereichsleiter Zentrale Steuerung Gerstenberg teilt mit, dass es eine intensive Vorbereitungsphase gerade im Hinblick auf die Zusammensetzung des Beirats gegeben habe, um eine möglichst breit gefächerte Struktur und damit auch vielfältigste Impulse aus den jeweiligen Bereichen erhalten zu können.

Stadträtin Sawade schlägt eine themenspezifische Beratung im Klimaschutzbeirat vor.

Stadtrat Härtig bittet um Vorstellung durch die zuständige Klimaschutzbeauftragte A. Berger.

Klimaschutzbeauftragte A. Berger erläutert bezüglich der Zusammensetzung des Beirats, dass durch die Besetzung ein gewisses Themenspektrum abgebildet werden soll. Aus Bereichen von den keine Vertretung für den Beirat ausgewählt worden ist, sei angedacht zu themenbezogenen Vorträgen einzuladen. Die Vorschläge seitens des Gremiums werden gern aufgenommen, bestimmte Institutionen auf Vorschlag noch hinzugefügt. Eine Obergrenze werde befürwortet, um die Handlungsfähigkeit des Organs sicherstellen zu können.

Oberbürgermeister Pelgrim schlägt vor, konkrete Änderungsvorschläge für die nächsten Gemeinderatssitzung zu unterbreiten. Der Sachvortrag soll daher zur Kenntnis genommen werden und über den Beschlussantrag der Verwaltung „Die Stadt Schwäbisch Hall richtet einen Klimaschutzbeirat ein, der Verwaltung und Gemeinderat in deren Bemühungen um Klimaschutz und Klimaanpassung unterstützt.; Der Geschäftsordnung des Klimaschutzbeirates der Stadt Schwäbisch Hall wird entsprechend der Anlagen 1 und 2 zugestimmt.“ keine Abstimmung erfolgen. Hierzu gibt es von Seiten der Gemeinderäte keine Einwendungen.

Beschluss

- Empfehlung an den Gemeinderat -

Der Sachvortrag dient der Beratung und wird zur Kenntnis genommen.
(ohne Abstimmung)

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