§ 111/15 - Verschiedenes und Bekanntgaben: Teilnahme an nichtöffentlicher Gemeinderatssitzung (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Version vom 19. November 2020, 08:25 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:
Stadtrat Rempp verkündet an der anschließenden nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung nicht teilnehmen zu können. Grund hierfür sei, dass Inhalte aus nichtöffentlichen Sitzungen an die Presse weitergeleitet werden und er aufgrund der Verschwiegenheitspflicht falsch wieder gegebene Kommentare zu seiner Person oder anderen Ratsmitgliedern nicht richtig stellen könne.