§ 322 - Zweckverband Biberwasserversorgungsgruppe; hier: Bestätigung der ernannten Mitglieder (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Gemeinden Mainhardt, Michelfeld und Rosengarten sowie die Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH bilden gemeinsam den Zweckverband Biberwasserversorgungsgruppe zur Versorgung ihrer Einwohner mit Trinkwasser.
Gemäß der am 18.11.1997 neu gefassten Satzung des Verbands stehen der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH die Entsendung von sechs Mitgliedern in die Verbandsversammlung zu. Ein Vertreter ist von Amts wegen einer der Geschäftsführer und die verbleibenden fünf Mitglieder sowie deren Stellvertreter sind vom städtischen Gemeinderat auf Vorschlag der Ortschaftsräte aus deren Mitte zu wählen.
Die Konkretisierung dieser Vorgabe wurde mittels einer Vereinbarung zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH am 08.12.1999 festgeschrieben. Demnach sind nach jeder Ortschafts- und Gemeinderatswahl Vertreter und ihre Stellvertreter von den drei Ortschaften, die Wasser des Zweckverbands beziehen, zu benennen und vom Gemeinderat zu wählen. Dies betrifft somit die Ortschaftsräte aus Bibersfeld, Sulzdorf und Tüngental.
Diese Vorgehensweise wurde zuletzt im Jahr 2009, durch abschließenden Gemeinderatsbeschluss am 25.11.2009, durchgeführt. Seitdem wurden die entsandten Vertreterinnen und Vertreter sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter ausschließlich durch die jeweiligen Ortschaftsräte benannt und gewählt.
Um der Formerfordernis der Satzung des Zweckverbands Biberwasserversorgungsgruppe gerecht zu werden, sollen ab sofort wieder die Vorgaben der Satzung sowie der zusätzlichen Vereinbarung eingehalten werden. Demnach hat die finale Beschlussfassung zur Entsendung der Vertreterinnen und Vertreter durch den städtischen Gemeinderat zu erfolgen.
Die Ernennung der Vertreter hat auch in diesem Jahr nach den Kommunalwahlen in den Ortschaftsräten durch entsprechende Beschlussfassungen bereits stattgefunden. Folgende Personen wurden als Vertreter sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter gewählt:
Ortschaft Bibersfeld:
1. Mitglied: Herr Karl Schieber, Stellvertreter: Herr Ralf Strecker
2. Mitglied: Herr Martin Ott, Stellvertreter: Herr Thomas Rüger
Ortschaft Sulzdorf:
1. Mitglied: Herr Florian Frank, Stellvertreter: Herr Tim Krauß
2. Mitglied: Herr Walter Frank, Stellvertreterin: Frau Susanne Fürstenberger
Ortschaft Tüngental:
Mitglied: Herr Michael Wurst, Stellvertreterin: Frau Jutta Bochterle
Oberbürgermeister Pelgrim stellt fest, dass seitens des Gremiums kein Wunsch zur Aussprache besteht.
Beschluss:
Der Gemeinderat folgt den Beschlüssen der Ortschaftsräte aus Bibersfeld, Sulzdorf und Tüngental und ernennt die vorstehend genannten Vertreter sowie Stellvertreterinnen und Stellvertreter in die Verbandsversammlung des Zweckverbands Biberwasserversorgungsgruppe.
(31 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)