§ 6 - Finanzielle Unterstützung für den Bau des Hauses für den Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Schwäbisch Hall e.V. (öffentlich)
Sachvortrag:
Der Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst Schwäbisch Hall e.V. (ehemals: Ambulantes Kinderhospiz Schwäbisch Hall e.V.) beantragt eine finanzielle Unterstützung für den Bau eines Kinderhospizes in der Mittelhöhe in Hessental.
Derzeit begleiten 14 ehrenamtliche Familienbegleiterinnen und -begleiter landkreisweit Kinder und Jugendliche mit lebensverkürzenden Erkrankungen sowie deren Familien. Auch Kinder von lebensbedrohlich erkrankten oder verstorbenen Eltern/Elternteilen, werden durch die Ehrenamtlichen begleitet.
Seit Jahren ist dem Verein daran gelegen, in Schwäbisch Hall ein Kinderhospiz zu gründen. In Hessental konnte nun ein Grundstück über Erbbaurecht erworben werden. Zwischenzeitlich befindet sich der Verein in der Fertigstellung des Hauses. Mit Bezug des Domizils soll das Tätigkeitsfeld um viele Angebote erweitert werden. So sollen neben Trauergruppen für Kinder, Jugendliche und Eltern auch Beratungsgespräche geführt, Gruppentreffen mit erkrankten Kindern und Geschwisterkindern sowie „Elternarbeit“ (Elternfrühstück, Elterntreffen und Gesprächskreise) angeboten werden. Als besonderes Highlight wird es auch einen Snoezelenraum geben, in dem Kinder mit ihren Eltern sinnliche Erfahrungen genießen können.
Insgesamt belaufen sich die Kosten auf 492.727 € :
Baukosten Fa. Cubig | 347.221 € |
Erdarbeiten, Fundament etc. | 47.106 € |
Außenanlagen | 66.000 € |
Snoezlenraum | 12.900 € |
technische Ausstattung | 4.500 € |
Innenausstattung | 15.000 € |
Gesamtkosten lt. Kostenaufstellung | 492.727 € |
Der Verein finanziert sich ausschliesslich über Spenden. Bislang wurden Abschlagszahlungen in Höhe von 407.227 € geleistet werden. Der Verein beantragt einen Zuschuss analog der Sportförderrichtlinie in Höhe von 20 % der Gesamtkosten, maximal 50.000,00 €.
Anlage: Antrag vom 16.08.18
Beschluss:
Dem Antrag wird entsprochen. Der Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst e.V. erhält anaolg der Sportförderrichtlinie einen außerplanmäßigen Zuschuss in Höhe von 20% der Gesamtkosten, maximal jedoch 50.000,00 €.
(einstimmig -30)