§ 2 - Rauchverbot auf Kinderspielplätzen in Schwäbisch Hall; hier: Antrag Stadtrat Schorpp vom 26.09.2016 (öffentlich)
Sachvortrag:
s. a. VFA vom 26.09.2016
Mit Antrag vom 26.09.2016 hat Stadtrat Schorpp die Frage aufgeworfen, ob ein Rauchverbot auf städtischen Spielplätzen erlassen werden kann. Dies erfolgt in der Regel durch eine entsprechende Benutzungsordnung bzw. durch Aufnahme des Verbotstatbestandes in die Polizeiverordnung.
In einigen Städten Baden-Württembergs wurde das Rauchverbot auf Kinderspielplätzen durch entsprechende Rechtsvorschriften erlassen.
Die Verwaltung sieht Probleme bei der Durchsetzung eines Rauchverbots, da der Gemeindliche Vollzugsdienst die Einhaltung des Rauchverbots auf über 50 Kinderspielplätzen nicht sicherstellen kann.
Beschluss:
Der Aufnahme eines Rauchverbots in der Polizeiverordnung wird zugestimmt. Eine Beschilderung erfolgt entsprechend.
(9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung)