§ 2/2 - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 0143-01/04, „Herrenäcker, 2. Änderung - Studentenwohnheim“; hier: a) Planungsermächtigung - VORBERATUNG - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 28. Juni 2016, 07:41 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

An der Ellwanger Straße auf Höhe der Niederlassung Deutsche Telekom plant der Investor i Live Holding GmbH, Aalen eine Wohnanlage mit 104 Appartements für Studentinnen und Studenten. Im Bau- und Planungsausschuss am 01.02.2016 wurde das Projekt in nichtöffentlicher Sitzung vorgestellt. Die Pläne wurden von den Mitgliedern des Ausschusses begrüßt.

Im rechtsgültigen Bebauungsplan ist die Fläche als Grünfläche ausgewiesen. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche als Sondergebiet Freizeit festgelegt. Um verbindliches Planungsrecht zu schaffen, ist die Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren anzupassen.

Von der Verwaltung wird deshalb vorgeschlagen, hier von dem vom Gesetzgeber für derartige Maßnahmen vorgesehenen Instrument eines Vorhaben- und Erschließungsplans (§ 12 BauGB) Gebrauch zu machen und den Bereich, für den jetzt Neubaumaßnahmen geplant sind, zu überarbeiten. Der Investor i Live Holding GmbH, Aalen  möchte gerne hiervon Gebrauch machen.

Im Rahmen dieses Verfahrens wird die i Live Holding GmbH, Aalen  als Vorhabenträger vom Gemeinderat autorisiert, ein Bauleitplanverfahren für bestimmte Grundstücke, die für das Vorhaben in Anspruch genommen werden, durchzuführen. Der Flächennutzungsplan wird im weiteren Verfahren angepasst.

Anlage 1: Übersichtsplan
Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 3: Präsentation i Live Holding GmbH

Beschluss:

Der Gemeinderat ermächtigt den Investor i Live Holding GmbH, Aalen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan auszuarbeiten. Die Abgrenzung ist im beigefügten Lageplan dargestellt.

Meine Werkzeuge