§ 13 - Gipsmühle Gailenkirchen; hier: Grundsätzliche Zustimmung zur geplanten Erweiterung des Bildungszentrums Campus Life e. V./ Votum des Ortschaftsrats Gailenkirchen (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

s. a. BPA vom 08.12.14

Im November 2008 wurde die Umnutzung/Erweiterung der Gipsmühle in Gailenkirchen durch Campus Life e. V. zuletzt im Gemeinderat behandelt. Der Gemeinderat hat das Vorhaben bisher positiv begleitet.

Campus Life e.V. möchte seitdem den Standort baulich erweitern. Dazu sollen eine Scheune und eine Garage abgerissen und durch zwei größere Neubauten ersetzt werden. Darüber hinaus sind ein weiterer größerer Baukörper im Anschluss an das bestehende Hauptgebäude und gegenüber zusätzliche 51 Parkplätze geplant (siehe Anlage ).

Da sich das Vorhaben im Landschaftsschutzgebiet befindet und der bestehende Mühlbach verlegt werden muss, hat der Verein zunächst die Belange des Naturschutzes mit dem Landratsamt abgestimmt. Eine Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet wurde vom Landratsamt zwischenzeitlich in Aussicht gestellt, ebenso eine positive Entscheidung in einem erforderlichen wasserrechtlichen Verfahren.

Da sich der Standort im Außenbereich befindet und das Gebiet im Flächennutzungsplan als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt ist, sind dennoch die bau- und planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Genehmigung nicht gegeben. Grundsätzlich können diese im Rahmen eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens geschaffen werden. Allerdings stehen dem derzeit noch Belange des Regionalplans entgegen: Der Vorhabenstandort liegt innerhalb eines Regionalen Grünzugs, der als so genanntes Ziel der Raumordnung zu beachten und somit auch der Abwägung im Rahmen eines gemeindlichen Bebauungsplanverfahrens nicht zugänglich ist. Ein Aufstellungsbeschluss wäre somit von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg.

Eine Entwicklung am gegebenen Standort ist folglich nur auf Grundlage von abgeschlossenen regional- oder landesplanerischen Verfahren (Regionalplanänderungsverfahren, Zielabweichungsverfahren) möglich. Damit Campus Life e.V. die notwendigen Abstimmungen mit dem Regionalverband vornehmen kann, ist es erforderlich, dem Verein ein positives Votum durch den Gemeinderat zu erteilen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, Campus Life e.V. die grundsätzliche Zustimmung zur Durchführung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans in Aussicht zu stellen. Sobald die landes- und regionalplanerischen Voraussetzungen gegeben sind, könnte ein entsprechender Antrag gestellt und in Folge ein Aufstellungsbeschluss gefasst werden. Auch der Flächennutzungsplan müsste im weiteren Verfahren angepasst werden.

Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat den Beschlussantrag der SV 347/14 zustimmend vorberaten (6 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 ungültig)

Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Handout Campus Life e. V.
Anlage 3: Präsentation
Anlage 4: Auszug aus der Niederschrift OR Gailenkirchen 22.01.2015 (nö)

 

Beschluss:

Der Gemeinderat steht einer Erweiterung des Bildungszentrums Campus Life e.V. am Standort Gipsmühle in Gailenkirchen positiv gegenüber. Die Zustimmung zu einem Antrag auf Durchführung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens wird in Aussicht gestellt, sobald die landes- und regionalplanerischen Voraussetzungen hierfür gegeben sind.

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