§ 3 - Bericht über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz der Stadt und Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Stadt (öffentlich)
Sachvortrag:
Bericht über die örtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz
Im Zuge des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens (NKHR) wurde das städtische Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2012 auf die kommunale Doppik umgestellt. Nach Artikel 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts sind auf die Eröffnungsbilanz die für den Jahresabschluss geltenden Vorschriften anzuwenden.
Die vorliegende Eröffnungsbilanz der Stadt nach § 62 GemHVO nach pflichtgemäßem Ermessen ohne wesentliche Beanstandungen geprüft. Der Prüfungsbericht liegt vor (Anlage).
Eine überörtliche Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt hat bisher nicht stattgefunden.
Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, die Eröffnungsbilanz der Stadt Schwäbisch Hall festzustellen.
Anlagen:
Eröffnungsbilanz
Schlussbericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2012
Der Gemeinderat hatte am 18.12.2013 (§ 278) den Jahresabschluss 2012 der Stadt Schwäbisch Hall nach § 95 GemO unter dem Vorbehalt der damals noch nicht durchgeführten örtlichen Prüfung durch den Fachbereich Revision zur Kenntnis genommen.
Es handelt sich um den ersten doppischen Jahresabschluss nach dem neuen kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen in Baden-Württemberg. Zwischenzeitlich wurde der Jahresabschluss – auch im Bezug auf die Eröffnungsbilanz - vom Fachbereich Revision geprüft. Der Schlussbericht liegt vor. An dem vom Gemeinderat vorläufig zur Kenntnis genommenen Jahresabschluss 2012 wurde keine Veränderung vorgenommen. Der Fachbereich Revision empfiehlt dem Gemeinderat, den Jahresabschluss 2012 der Stadt Schwäbisch Hall nach §§ 95, 95b GemO festzustellen.
Anlage: Schlussbericht
Beschluss:
Eröffnungbilanz
Die Eröffnungsbilanz der Stadt Schwäbisch Hall wird entsprechend Anlage 22 der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums Baden-Württemberg zum Produkt- und Kontenrahmen mit folgenden Schlusssummen festgestellt.
Schlussbericht
Die Jahresabschluss 2012 der Stadt Schwäbisch Hall wird nach § 95 GemO mit folgenden Schlusssummen endgültig festgestellt:
A. Ergebnisrechnung |
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In EUR |
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Ordentliche Erträge |
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91.460.009,77 |
Ordentliche Aufwendungen |
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90.805.729,92 |
Ordentliches Ergebnis |
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654.279,85 |
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Außerordentliche Erträge |
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3.715.507,75 |
Außerordentliche Aufwendungen |
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1.185.557,33 |
Sonderergebnis |
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2.529.950,42 |
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Gesamtergebnis |
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3.184.230,27 |
B. Finanzrechnung |
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Anfangsbestand an Zahlungsmitteln |
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49.157.654,70 |
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Zahlungswirksame Erträge |
88.191.013,54 |
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Zahlungswirksame Aufwendungen |
84.446.115,65 |
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Zahlungsmittelüberschuss aus lfd. Verwaltungstätigkeit |
3.744.897,89 |
3.744.897,89 |
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Einzahlungen aus Investitionstätigkeit |
8.037.673,46 |
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Auszahlungen aus Investitionstätigkeit |
15.391.050,38 |
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Finanzierungsmittelbedarf aus Investitionstätigkeit |
-7.353.376,92 |
-7.353.376,92 |
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Einzahlungen aus Kreditaufnahmen |
0,00 |
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Auszahlungen für Kredittilgungen o.ä. |
0,00 |
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Finanzierungsmittelbedarf aus Finanzierungstätigkeit |
0,00 |
0,00 |
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Haushaltsunwirksame Einzahlungen |
19.291.532,95 |
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Haushaltsunwirksame Auszahlungen |
19.220.024,72 |
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Überschuss aus haushaltsunwirksamen Ein-/Auszahlungen |
71.508,23 |
71.508,23 |
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Endbestand an Zahlungsmitteln |
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45.620.683,90 |
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3. Vermögensrechnung (Bilanz) |
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1. Vermögen |
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1.1 immaterielle Vermögensgegenstände |
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146.364,39 |
1.2 Sachvermögen |
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211.778.539,31 |
1.3 Finanzvermögen |
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96.339.880,35 |
2. Abgrenzungsposten |
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1.533.163,16 |
3. Nettoposition (nicht gedeckter Fehlbetrag) |
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0,00 |
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Summe Aktiva |
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309.797.947,21 |
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1. Kapitalposition |
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1.1 Basiskapital |
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251.532.462,37 |
1.2 Rücklagen |
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3.854.892,68 |
1.3 Fehlbeträge des ordentlichen Ergebnisses |
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0,00 |
2. Sonderposten |
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43.583.795,71 |
3. Rückstellungen |
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30.529,89 |
4. Verbindlichkeiten |
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6.373.445,59 |
5. passive Rechnungsabgrenzungsposten |
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4.422.820,97 |
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Summe Passiva |
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309.797.947,21 |
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D. Der Schuldenstand wird festgestellt mit |
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0,00 |