§ 3 - 7D-Fortschreibung des Flächennutzungsplans; hier: Bewertung der Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden während der öffentlichen Auslegung; Vorberatung Feststellungsbeschluss - VORBERATUNG - (öffentlich)
Sachvortrag:
Die 7 D Fortschreibung des Flächennutzungsplans lag vom 08.10.2012 bis 08.11.2012 öffentlich aus. Zugleich wurden die Träger öffentlicher Belange über die Planung informiert.
Von Seiten der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gingen zahlreiche Bedenken und Anregungen ein. Dieser werden in der beigefügten Tabelle in der linken Spalte aufgeführt. In der rechten Spalte befinden sich die jeweiligen Abwägungsvorschläge.
Der Ortschaftsrat Weckrieden hat den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, die Flächen der Ortschaft Weckrieden betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 16.01.2014 einstimmig zugestimmt.
Der Ortschaftsrat Gailenkirchen hat den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, die Flächen der Ortschaft Gottwollshausen/Gailenkirchen betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 16.01.2014 zugestimmt. Hierzu gehörte auch die Herausnahme der Fläche 13.10 "Büchelhalde" aus der 7 D Fortschreibung, aufgrund der geäußerten Bedenken. Der Ortschaftsrat möchte mit diesem Beschluss dazu beitragen, dass die Genehmigung der 7 D Fortschreibung des FNP nicht gefährdet wird (6 ja, 2 Enthaltungen). Dem Ortschaftsrat wurde zugesagt, dass das Rechtsverfahren zur Anpassung der Landschaftschutzgebietsskulisse entsprechend der gewünschten Baufläche "Büchelhalde" eingeleitet wird.
Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, die Flächen der Ortschaft Sulzdorf betreffen, in der Ortschaftsratssitzung am 21.01.2014 einstimmig zugestimmt. Hierzu gehörte auch die Herausnahme der Fläche 16.29 "Solarpark Dörrenzimmern" aus der 7 D Fortschreibung aufgrund der geäußerten Bedenken.
Die Fläche B 10.25 "Auwiese" war in der 6. Fortschreibung als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung „Sportanlage“ dargestellt. Die Fläche wurde im Zuge der derzeit rechtsverbindlichen 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes in „Wohngebiet“ geändert. Zwischenzeitlich haben sich die Pläne dahingehend gefestigt, dass die Fläche langfristig als Sportanlage genutzt werden wird und eine Wohnbebauung auch aufgrund der Hochwasserproblematik nicht weiter verfolgt wird. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Fläche in ihre ursprüngliche Darstellung als Grünfläche (Sportanlage) zurück zu führen. Damit kann auch der kritisierte Flächenzuwachs weiter reduziert werden.
Zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung zu der vorliegenden Flächennutzungsplanfortschreibung wurde für die Fläche 15.16 "Sonnenrain" in Hessental eine Vergrößerung der Wohnbauflächendarstellung um 8,9 ha angestrebt. Im weiteren Verfahren hat sich gezeigt, dass diese Fläche derzeit um 4,0 ha reduziert werden kann. Die Verwaltung schlägt vor diese Flächenreduzierung zu beschließen, um auch hier einen positiven Beitrag zur Reduzierung der Bauflächen zu leisten.
Alle Pläne, die Gegenstand dieser Beratung sind, befinden sich im Planteil des beigefügten Erläuterungsberichtes ab Seite 92.
Die vier Pläne zu den Flächen, welche durch Beschluss heraus genommen oder geändert werden sollen, finden sich im Anhang zu dieser Sitzungsvorlage.
In der Abwägungstabelle sind die Abwägungvorschläge, welche die Nachbargemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft betreffen, hellgrau hinterlegt. Diese sind nicht Gegenstand der Beratung.
Anlagen:
Erläuterungsbericht
Plan B 10.25 Auwiese
Plan 13.10 Büchelhalde
Plan 15.16 Sonnenrain
Plan 16.29 Solarpark Dörrenzimmern
Abwägungstabelle
Beschluss:
Den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung, entsprechend der beiliegenden Abwägungstabelle, wird zugestimmt.
Der Herausnahme der Flächen 13.10 "Büchelhalde" und 16.29 "Solarpark Dörrenzimmern“ aus der 7 D Fortschreibung wird auf Grund der geäußerten Bedenken zugestimmt.
Der Zurücknahme der Fläche B 10.25 "Auwiese" als Wohnbaufläche aus der 7 D Fortschreibung wird auf Grund der inzwischen geänderten Planungsabsichten zugestimmt. Die Fläche soll entsprechende der ursprünglichen Darstellung in der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes als Grünfläche mit der Nutzungsspezifizierung „Sportplatz“ wieder dargestellt werden.
Die Fläche 15.16 "Sonnenrain" im Solpark Hessental wird gegenüber der Darstellung zum Zeitpunkt des Auslegungsbeschlusses um 4,0 ha reduziert.
Dem Wunsch des Ortschaftsrates Gailenkirchen, das Rechtsverfahren zur Anpassung der Landschaftsschutzgebietskulisse an die gewünschte Baufläche "Büchelhalde" einzuleiten, wird zugestimmt.