§ 153 - Festlegung der Grundstückspreise in den Teilorten (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
<a href='?sid=protvfa20010709180000no&tid=6&langt=-1&m=7&y=2001' id='amyred'>siehe VFA vom 09.07.01</a>
Beschluss:
Dem Verkauf von Bauplätzen in den im Sachvertrag genannten Teilorten zu den in den Ziffern 1, 2 und 3 vorgeschlagenen Preisen, wobei die Sätze lt. Empfehlung des VFA für Tüngental um jeweils 10 DM angehoben und den anderen Ortschaften angepasst werden, wird einstimmig - 35 - zugestimmt.