§ 161 - Brückenlehrerin an der Thomas Schweicker Hauptschule und der Haupt-schule im Schulzentrum Schenkenseehier: Übertragung des Arbeitsverhältnisses auf die AWO (öffentlich)
Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:
<a href='?sid=protsja20010717160000no&tid=2&langt=-1&m=7&y=2001' id='amyred'>siehe SJA vom 17.07.01</a>
Beschluss:
- Der Übertragung des Arbeitsverhältnisses Brückenlehrer an den Hauptschulen auf die AWO wird zugestimmt.
- Die Maßnahme erfolgt gegen Kostenerstattung durch die Stadt und wird auf 3 Jahre befristet.
- Für die Haushaltsjahre 2002 - 2004 werden hierfür jährlich 30.000 DM bereitgestellt, wobei die tariflichen Änderungen zu berücksichtigen sind.
(einstimmig - 34 -)