§ 7 - Gesplittete Abwassergebühren; hier: Sachstand, weiteres Vorgehen, Öffentlichkeitsarbeit (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 25. März 2011, 08:34 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Im September letzten Jahres, § 260,  fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, die gesplittete Abwasserge­bühr in Schwäbisch Hall einzuführen. Dies auf Grundlage des Urteils des VGH Baden-Würt­temberg vom 11.03.2010.

Der Gemeinderat hat sich bei der Auswahl der möglichen Berechnungssysteme der Nieder­schlagswassergebühr für das ALK–Verfahren (Automatisierte Liegenschaftskartei) entschieden. Dabei wird eine flurstücksgenaue Erhebung aller an die öffentlichen Abwasseranlagen ange­schlossenen, bebauten und befestigten Flächen im Dialog mit den Eigentümerinnen/Eigentümern durchgeführt. Dies erfordert einen erhöhten Ver­waltungsaufwand. Durch die Einbeziehung der Eigentümerinnen/Eigentümer und die Verwendung der vorliegenden Luftbilder, Lagepläne, Flächen-, Eigentümer- und Ver­braucherdaten hat dieses Verfahren sowohl einen hohen Anspruch auf Genauigkeit und Gebüh­rengerechtigkeit sowie eine hohe Rechtssicherheit.

Gemäß Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg muss die Abwassergebühr künftig nach einem für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung gesplitteten Gebührenmaßstab erhoben werden. Dem Urteil folgend hat der Gemeinderat beschlossen, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01. Januar 2010 einzuführen. Das bedeutet, dass die bisherigen Bescheide aufgehoben und neue erlassen werden müssen.

Für die Schmutzwassergebühr gilt nach wie vor der Frischwassermaßstab;für die Be­messung der Niederschlagswassergebühr muss in die Satzung ein flächenbezogener Maß­stab aufgenommen werden. Dieser orientiert sich an der Größe der versiegelten Grundstücksflä­chen. Er unterscheidet auch nach dem Grad der Versiegelung.
Ziel ist eine entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme gerechtere Gebührenverteilung sowie eine ökologische Verbesserung durch Anreize, bei neuen Bauvorhaben Grundstücke möglichst nicht zu befestigen und bei bestehenden die Versiegelung von bereits befestigten Flä­chen rückgängig zu machen.


Der Weg zur gesplitteten Abwassergebühr

Die Einführung eines gesplitteten Gebührenmaßstabes in der Abwasserbeseitigung ist von drei Schritten geprägt.

1. Schaffung der rechtlichen Grundlagen; Erarbeitung neuer Satzungsbestimmungen für einen gesplitteten Gebührenmaßstab.
2. Flächenerhebung: Ermittlung und Erfassung der versiegelten Grundstücksflächen.
3. Gebührenkalkulation: Berechnung für die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr.

Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates wurde zunächst die Abwassersatzung der neuen Mustersatzung des Gemeindetages angeglichen und den Schwäbisch Haller Verhältnissen angepasst. Dies war sehr zeitaufwendig, da auch die Mustersatzung derzeit immer wieder ge­ändert und neuen Erkenntnissen angepasst wird.

Zwei Auszubildende leisteten Vorarbeiten und haben alle abflussrelevanten Flurstücke und Flurstücksnummern den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern zugeordnet.

Seit Ende Januar 2011 erheben die beiden Auszubildenden und eine Halbtagskraft alle Grundstücke und die darauf befindlichen abflussrelevanten versiegelten Flächen. Es ist geplant, diese Erhebungen bis Juni/Juli abschließen zu können.
Danach werden die Fragebögen für die Selbstauskunft versandt. Sie enthalten bereits sämtliche erhobenen Daten. Stimmen diese mit den Gegebenheiten vor Ort überein, müssen die Grundstückseigentümerinnen/-eigentümer nichts tun. Eine Rückmeldung ist dann nicht nötig.
Lediglich bei Korrekturen ist die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger nötig.
Aus den Luftbildern kann die Art der Oberflächenbeschaffenheit und damit der Versiegelungs­faktor nicht immer eindeutig bestimmt werden. Auch kann nicht zweifelsfrei erkannt werden, ob die ermittelte versiegelte Fläche an die Kanalisation angeschlossen ist oder nicht. Die Eigentü­mer haben die Möglichkeit, alle abweichenden Angaben zur vorhandenen Erhebung in Bezug auf die versiegelten Flächen, die Abflussverhältnisse und Versiegelungsfaktoren auf dem beige­fügten Formular „Korrektur der Datenerhebung“ (Rückantwort) vorzunehmen.
Dazu wird ein Infobüro sowie eine Hotline für Rückfragen und Korrekturen eingerichtet. Sämtli­che Informationen, Fragen und Antworten, ein Gebührenvergleichsrechner sowie alle nötigen Vordrucke werden auch über die Homepage der Stadt abrufbar sein.

Im September 2011 erfolgt die Gebührenkalkulation durch die Fa. Allevo, im Oktober 2011 wird die neue Abwassersatzung zum Beschluss im Gemeinderat vorgelegt. Danach werden die neuen Gebüh­renbescheide versandt. Die Schmutzwassergebühren, deren Grundlage weiterhin der Frisch­wasserbezug ist, werden auch künftig von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH be­rechnet und die Bescheide von ihr versandt. Die Bescheide für die Niederschlagswassergebühr, die aufgrund der versiegelten Fläche errechnet wird, werden vom FB Finanzen erstellt und ver­sandt.

Die neue Abwassersatzung ist derzeit bei der Gemeindeprüfungsanstalt und wird dort auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Falls Änderungen notwendig sind, werden diese eingearbeitet.


Bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr hat die Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Bedeutung.

Zeitplan für die Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2011:

26.01. - Juni/Juli
Flächenerhebung
07./23.02.
VFA/GR
März
Ortschaftsräte – Information
März
Presse – Grundsatz- und Vorabinformation über zeitlichen Ablauf (siehe Beilage)
März/April
Flyer – In öffentl. Gebäuden auslegen (Muster siehe Beilage)
März/April
Homepage installieren und öffnen (Konzept siehe Beilage)
März
Nach Pressemitteilung:
Infobüro – Ansprechpartner für Rückfragen, „Hotline“
Internet (Homepage, E-Mail)
Juni/Juli
Ende der Flächenerhebung
Juni/Juli
Presse – Detailinformation
(zum Ablauf und zu den Fragebögen)
Nach Flächenerhebung
Versand der Fragebögen
Juli/Aug. - Ende Sept.
Korrekturen der Eigentümer einarbeiten
Sept./Okt.
Gebührenkalkulation
Oktober
GR-Beschluss über Abwassersatzung
November
Versand der Gebührenbescheide


Der komplette Zeitplan steht unter dem Vorbehalt, dass die Flächenerhebung bis Ende Juni/Juli abgeschlossen werden kann.

Anlage 1: Zeitplan

Anlage 2: Flyer

Beschluss:

Kenntnisnahme

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