§ 7 - Gesplittete Abwassergebühren; hier: Sachstand, weiteres Vorgehen, Öffentlichkeitsarbeit (öffentlich)
Sachvortrag:
Im September letzten Jahres, § 260, fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, die gesplittete Abwassergebühr in Schwäbisch Hall einzuführen. Dies auf Grundlage des Urteils des VGH Baden-Württemberg vom 11.03.2010.
Der Gemeinderat hat sich bei der Auswahl der möglichen Berechnungssysteme der Niederschlagswassergebühr für das ALK–Verfahren (Automatisierte Liegenschaftskartei) entschieden. Dabei wird eine flurstücksgenaue Erhebung aller an die öffentlichen Abwasseranlagen angeschlossenen, bebauten und befestigten Flächen im Dialog mit den Eigentümerinnen/Eigentümern durchgeführt. Dies erfordert einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Durch die Einbeziehung der Eigentümerinnen/Eigentümer und die Verwendung der vorliegenden Luftbilder, Lagepläne, Flächen-, Eigentümer- und Verbraucherdaten hat dieses Verfahren sowohl einen hohen Anspruch auf Genauigkeit und Gebührengerechtigkeit sowie eine hohe Rechtssicherheit.
Gemäß Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg muss die Abwassergebühr künftig nach einem für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung gesplitteten Gebührenmaßstab erhoben werden. Dem Urteil folgend hat der Gemeinderat beschlossen, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01. Januar 2010 einzuführen. Das bedeutet, dass die bisherigen Bescheide aufgehoben und neue erlassen werden müssen.
Für die Schmutzwassergebühr gilt nach wie vor der Frischwassermaßstab;für die Bemessung der Niederschlagswassergebühr muss in die Satzung ein flächenbezogener Maßstab aufgenommen werden. Dieser orientiert sich an der Größe der versiegelten Grundstücksflächen. Er unterscheidet auch nach dem Grad der Versiegelung.
Ziel ist eine entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme gerechtere Gebührenverteilung sowie eine ökologische Verbesserung durch Anreize, bei neuen Bauvorhaben Grundstücke möglichst nicht zu befestigen und bei bestehenden die Versiegelung von bereits befestigten Flächen rückgängig zu machen.
Der Weg zur gesplitteten Abwassergebühr
Die Einführung eines gesplitteten Gebührenmaßstabes in der Abwasserbeseitigung ist von drei Schritten geprägt.
1. Schaffung der rechtlichen Grundlagen; Erarbeitung neuer Satzungsbestimmungen für einen gesplitteten Gebührenmaßstab.
2. Flächenerhebung: Ermittlung und Erfassung der versiegelten Grundstücksflächen.
3. Gebührenkalkulation: Berechnung für die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr.
Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates wurde zunächst die Abwassersatzung der neuen Mustersatzung des Gemeindetages angeglichen und den Schwäbisch Haller Verhältnissen angepasst. Dies war sehr zeitaufwendig, da auch die Mustersatzung derzeit immer wieder geändert und neuen Erkenntnissen angepasst wird.
Zwei Auszubildende leisteten Vorarbeiten und haben alle abflussrelevanten Flurstücke und Flurstücksnummern den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern zugeordnet.
Seit Ende Januar 2011 erheben die beiden Auszubildenden und eine Halbtagskraft alle Grundstücke und die darauf befindlichen abflussrelevanten versiegelten Flächen. Es ist geplant, diese Erhebungen bis Juni/Juli abschließen zu können.
Danach werden die Fragebögen für die Selbstauskunft versandt. Sie enthalten bereits sämtliche erhobenen Daten. Stimmen diese mit den Gegebenheiten vor Ort überein, müssen die Grundstückseigentümerinnen/-eigentümer nichts tun. Eine Rückmeldung ist dann nicht nötig.
Lediglich bei Korrekturen ist die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger nötig.
Aus den Luftbildern kann die Art der Oberflächenbeschaffenheit und damit der Versiegelungsfaktor nicht immer eindeutig bestimmt werden. Auch kann nicht zweifelsfrei erkannt werden, ob die ermittelte versiegelte Fläche an die Kanalisation angeschlossen ist oder nicht. Die Eigentümer haben die Möglichkeit, alle abweichenden Angaben zur vorhandenen Erhebung in Bezug auf die versiegelten Flächen, die Abflussverhältnisse und Versiegelungsfaktoren auf dem beigefügten Formular „Korrektur der Datenerhebung“ (Rückantwort) vorzunehmen.
Dazu wird ein Infobüro sowie eine Hotline für Rückfragen und Korrekturen eingerichtet. Sämtliche Informationen, Fragen und Antworten, ein Gebührenvergleichsrechner sowie alle nötigen Vordrucke werden auch über die Homepage der Stadt abrufbar sein.
Im September 2011 erfolgt die Gebührenkalkulation durch die Fa. Allevo, im Oktober 2011 wird die neue Abwassersatzung zum Beschluss im Gemeinderat vorgelegt. Danach werden die neuen Gebührenbescheide versandt. Die Schmutzwassergebühren, deren Grundlage weiterhin der Frischwasserbezug ist, werden auch künftig von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH berechnet und die Bescheide von ihr versandt. Die Bescheide für die Niederschlagswassergebühr, die aufgrund der versiegelten Fläche errechnet wird, werden vom FB Finanzen erstellt und versandt.
Die neue Abwassersatzung ist derzeit bei der Gemeindeprüfungsanstalt und wird dort auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Falls Änderungen notwendig sind, werden diese eingearbeitet.
Bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr hat die Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Bedeutung.
Zeitplan für die Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2011:
26.01. - Juni/Juli
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Flächenerhebung
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07./23.02.
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VFA/GR
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März
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Ortschaftsräte – Information
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März
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Presse – Grundsatz- und Vorabinformation über zeitlichen Ablauf (siehe Beilage)
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März/April
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Flyer – In öffentl. Gebäuden auslegen (Muster siehe Beilage)
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März/April
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Homepage installieren und öffnen (Konzept siehe Beilage)
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März
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Nach Pressemitteilung: Infobüro – Ansprechpartner für Rückfragen, „Hotline“ Internet (Homepage, E-Mail)
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Juni/Juli
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Ende der Flächenerhebung
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Juni/Juli
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Presse – Detailinformation
(zum Ablauf und zu den Fragebögen) |
Nach Flächenerhebung
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Versand der Fragebögen
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Juli/Aug. - Ende Sept.
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Korrekturen der Eigentümer einarbeiten
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Sept./Okt.
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Gebührenkalkulation
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Oktober
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GR-Beschluss über Abwassersatzung
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November
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Versand der Gebührenbescheide
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Der komplette Zeitplan steht unter dem Vorbehalt, dass die Flächenerhebung bis Ende Juni/Juli abgeschlossen werden kann.
Anlage 1: Zeitplan
Anlage 2: Flyer
Beschluss:
Kenntnisnahme