§ 43 - Gesplittete Abwassergebühren; hier: Sachstand, weiteres Vorgehen, Öffentlichkeitsarbeit (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sachvortrag:

Im September letzten Jahres, § 260,  fasste der Gemeinderat den Grundsatzbeschluss, die gesplittete Abwasserge­bühr in Schwäbisch Hall einzuführen. Dies auf Grundlage des Urteils des VGH Baden-Würt­temberg vom 11.03.2010.

Der Gemeinderat hat sich bei der Auswahl der möglichen Berechnungssysteme der Nieder­schlagswassergebühr für das ALK–Verfahren (Automatisierte Liegenschaftskartei) entschieden. Dabei wird eine flurstücksgenaue Erhebung aller an die öffentlichen Abwasseranlagen ange­schlossenen, bebauten und befestigten Flächen im Dialog mit den Eigentümerinnen/Eigentümern durchgeführt. Dies erfordert einen erhöhten Ver­waltungsaufwand. Durch die Einbeziehung der Eigentümerinnen/Eigentümer und die Verwendung der vorliegenden Luftbilder, Lagepläne, Flächen-, Eigentümer- und Ver­braucherdaten hat dieses Verfahren sowohl einen hohen Anspruch auf Genauigkeit und Gebüh­rengerechtigkeit sowie eine hohe Rechtssicherheit.

Gemäß Urteil des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg muss die Abwassergebühr künftig nach einem für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung gesplitteten Gebührenmaßstab erhoben werden. Dem Urteil folgend hat der Gemeinderat beschlossen, die gesplittete Abwassergebühr rückwirkend zum 01. Januar 2010 einzuführen. Das bedeutet, dass die bisherigen Bescheide aufgehoben und neue erlassen werden müssen.

Für die Schmutzwassergebühr gilt nach wie vor der Frischwassermaßstab;für die Be­messung der Niederschlagswassergebühr muss in die Satzung ein flächenbezogener Maß­stab aufgenommen werden. Dieser orientiert sich an der Größe der versiegelten Grundstücksflä­chen. Er unterscheidet auch nach dem Grad der Versiegelung.
Ziel ist eine entsprechend der tatsächlichen Inanspruchnahme gerechtere Gebührenverteilung sowie eine ökologische Verbesserung durch Anreize, bei neuen Bauvorhaben Grundstücke möglichst nicht zu befestigen und bei bestehenden die Versiegelung von bereits befestigten Flä­chen rückgängig zu machen.


Der Weg zur gesplitteten Abwassergebühr

Die Einführung eines gesplitteten Gebührenmaßstabes in der Abwasserbeseitigung ist von drei Schritten geprägt.

1. Schaffung der rechtlichen Grundlagen; Erarbeitung neuer Satzungsbestimmungen für einen gesplitteten Gebührenmaßstab.
2. Flächenerhebung: Ermittlung und Erfassung der versiegelten Grundstücksflächen.
3. Gebührenkalkulation: Berechnung für die Schmutzwasser- und die Niederschlagswassergebühr.

Nach dem Grundsatzbeschluss des Gemeinderates wurde zunächst die Abwassersatzung der neuen Mustersatzung des Gemeindetages angeglichen und den Schwäbisch Haller Verhältnissen angepasst. Dies war sehr zeitaufwendig, da auch die Mustersatzung derzeit immer wieder ge­ändert und neuen Erkenntnissen angepasst wird.

Zwei Auszubildende leisteten Vorarbeiten und haben alle abflussrelevanten Flurstücke und Flurstücksnummern den jeweiligen Eigentümerinnen und Eigentümern zugeordnet.

Seit Ende Januar 2011 erheben die beiden Auszubildenden und eine Halbtagskraft alle Grundstücke und die darauf befindlichen abflussrelevanten versiegelten Flächen. Es ist geplant, diese Erhebungen bis Juni/Juli abschließen zu können.
Danach werden die Fragebögen für die Selbstauskunft versandt. Sie enthalten bereits sämtliche erhobenen Daten. Stimmen diese mit den Gegebenheiten vor Ort überein, müssen die Grundstückseigentümerinnen/-eigentümer nichts tun. Eine Rückmeldung ist dann nicht nötig.
Lediglich bei Korrekturen ist die Mitarbeit der Bürgerinnen und Bürger nötig.
Aus den Luftbildern kann die Art der Oberflächenbeschaffenheit und damit der Versiegelungs­faktor nicht immer eindeutig bestimmt werden. Auch kann nicht zweifelsfrei erkannt werden, ob die ermittelte versiegelte Fläche an die Kanalisation angeschlossen ist oder nicht. Die Eigentü­mer haben die Möglichkeit, alle abweichenden Angaben zur vorhandenen Erhebung in Bezug auf die versiegelten Flächen, die Abflussverhältnisse und Versiegelungsfaktoren auf dem beige­fügten Formular „Korrektur der Datenerhebung“ (Rückantwort) vorzunehmen.
Dazu wird ein Infobüro sowie eine Hotline für Rückfragen und Korrekturen eingerichtet. Sämtli­che Informationen, Fragen und Antworten, ein Gebührenvergleichsrechner sowie alle nötigen Vordrucke werden auch über die Homepage der Stadt abrufbar sein.

Im September 2011 erfolgt die Gebührenkalkulation durch die Fa. Allevo, im Oktober 2011 wird die neue Abwassersatzung zum Beschluss im Gemeinderat vorgelegt. Danach werden die neuen Gebüh­renbescheide versandt. Die Schmutzwassergebühren, deren Grundlage weiterhin der Frisch­wasserbezug ist, werden auch künftig von der Stadtwerke Schwäbisch Hall GmbH be­rechnet und die Bescheide von ihr versandt. Die Bescheide für die Niederschlagswassergebühr, die aufgrund der versiegelten Fläche errechnet wird, werden vom FB Finanzen erstellt und ver­sandt.

Die neue Abwassersatzung ist derzeit bei der Gemeindeprüfungsanstalt und wird dort auf ihre Rechtmäßigkeit geprüft. Falls Änderungen notwendig sind, werden diese eingearbeitet.


Bei der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr hat die Öffentlichkeitsarbeit eine wichtige Bedeutung.

Zeitplan für die Öffentlichkeitsarbeit im Jahr 2011:

26.01. - Juni/Juli
Flächenerhebung
07./23.02.
VFA/GR
März
Ortschaftsräte – Information
März
Presse – Grundsatz- und Vorabinformation über zeitlichen Ablauf (siehe Beilage)
März/April
Flyer – In öffentl. Gebäuden auslegen (Muster siehe Beilage)
März/April
Homepage installieren und öffnen (Konzept siehe Beilage)
März
Nach Pressemitteilung:
Infobüro – Ansprechpartner für Rückfragen, „Hotline“
Internet (Homepage, E-Mail)
Juni/Juli
Ende der Flächenerhebung
Juni/Juli
Presse – Detailinformation
(zum Ablauf und zu den Fragebögen)
Nach Flächenerhebung
Versand der Fragebögen
Juli/Aug. - Ende Sept.
Korrekturen der Eigentümer einarbeiten
Sept./Okt.
Gebührenkalkulation
Oktober
GR-Beschluss über Abwassersatzung
November
Versand der Gebührenbescheide


Der komplette Zeitplan steht unter dem Vorbehalt, dass die Flächenerhebung bis Ende Juni/Juli abgeschlossen werden kann.

Anlage 1: Zeitplan

Anlage 2: Flyer


Oberbürgermeister Pelgrim sieht in der gesplitteten Abwassergebühr eine Herkules-Aufgabe auch bezügl. der Kommunikation. Diese Aufgabe wurde der Stadt aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim auferlegt. Es müssen ca. 10.000 Grundstücke in Schwäbisch Hall erhoben, vermessen und eine Befragung der Eigentümerinnen und Eigentümer durchgeführt werden. Die eigentlichen finanziellen Aufwendungen werden lediglich umverteilt, miteinbezogen wird aber der Erfassungs- und Berechnungsaufwand. Insgesamt erwartet Oberbürgermeister Pelgrim nur sehr marginale Verschiebungen zugunsten von kompakten Mehrfamilienhäusern.

Stadtrat Dr. Graf von Westerholt bittet die Verwaltung mit der Information der Betroffenen möglichst bald zu beginnen.

Stadtrat Schorpp hat insbesondere mit dem rückwirkenden Inkrafttreten zum 01.01.2010 Probleme: Für die Hauseigentümerinnen und -eigentümer wird es schwierig werden, die Mieterinnen und Mieter am Ende des Jahres 2011 rückwirkend zum 01.01.2010 zu veranlagen.

Oberbürgermeister Pelgrim sieht dieses Problem durchaus, er weist jedoch darauf hin, dass die Gebührensatzung durch die Rechtsprechung nicht mehr rechtskonform ist. Bürgerinnen und Bürger könnten durchaus klagen und die Zahlungen einstellen.
Fachbereichsleiter Finanzen Gruber weist auf die Rechtslage hin: Für die Vermieterinnen und Vermieter ist in dem vorliegenden Fall ein Vorbehalt der Nachberechnung möglich. Er weist außerdem darauf hin, dass vermietete Objekte von dem neuen Berechnungsverfahren eher profitieren.

Stadtrat Baumann möchte Auskunft darüber, wie sich die neue Berechnung bei den städtischen Grundstücken auswirkt.

Fachbereichsleiter Finanzen Gruber führt aus, dass es sich bei dem Straßenentwässerungsanteil um ein pauschaliertes Verfahren handelt. Alle übrigen städtischen Gebäude und Grundstücke, die an die Straßenentwässerung angeschlossen sind, sind auch von dieser neuen Gebührenrechnung betroffen.

Oberbürgermeister Pelgrim erwartet bei Außerachtlassung der Straßen (pauschale Veranlagung) und einer Bereinigung um die großen versiegelten privaten Flächen nur ganz geringfügige Belastungen für die Stadt.

Stadtrat Baumann sieht die neue Berechnung als Beitrag zur Entsiegelung von Flächen und zum Hochwasserschutz.


Der o. g. Sachverhalt wird vom Gremium als Vorberatung zur Kenntnis genommen.

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