§ 14 - Kocherquartier einschließlich Parkplatz und ZOB; hier: Kostenermittlung der Außenanlagen/ Variante zur Kostenentwicklung (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 14. April 2010, 05:49 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
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Sachvortrag:

Die Außenanlagen des Kocherquartiers sind dem Gemeinderat umfänglich vorgestellt worden. Sie setzen sich aus verschiedenen Einzelprojekten zusammen. Die Einzelprojekte sind im Doppelhaushalt 2010/2011 jeweils budgetiert. Die Einzelpositionen sind in der nachfolgenden Tabelle mit dem jeweiligen Titel und dem Haushaltsansatz sowie der vorläufigen Kostenschätzung und sofern vorhanden einer Kostenberechnung hinterlegt. Es zeigt sich, dass zum gegenwärtigen Stand die vorliegenden Kostenrechnungen die Haushaltsansätze bzw. die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel übersteigen.

Die Verwaltung hat aus diesem Grund konkrete Vorschläge zur Kostenreduzierung ausgearbeitet. Insbesondere zählen hierzu der Wegfall des Aufzugelements im Froschgraben und die Reduzierung des Aufwands in der Salinenstraße, in dem die Verlegung der Gasstation und die Verlegung der Leitungen auf der Grundlage des bestehenden Konzessionsvertrags mit den Stadtwerken ausgeführt werden. Weitere Kostenreduzierungen sind durch veränderte und kostengünstigere Oberflächenmaterialien zu erwarten. Insbesondere der ZOB und der Gehweg am Kocherufer wird mit einem Asphaltbelag, anstatt mit einem Werksteinbelag versehen. Die Überdachung des Zentralen Omnibusbahnhofs ist aufgrund der schwierigen Konstruktion zum jetzigen Zeitpunkt kostenmäßig nicht konkret darzustellen. Aus diesem Grunde schlägt die Verwaltung vor, die Kostenobergrenze für eine Überdachung auf 1,8 Mio. € entsprechend dem 1. Kostenvoranschlag einzufrieren. Sofern es nur möglich ist, mit diesem Kostenansatz einen Dachteil oder eine reduzierte Überdachung zu ermöglichen wird dieser Weg weiter verfolgt. Die jeweiligen Kostenreduzierungen sind in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.

Die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Umgestaltung der Außenanlagen des Kocherquartiers sowie für die Neuanlage des ZOB´s und des Parkplatzes sind mit den im vorhergehenden beschriebenen Maßnahmen ausreichend. Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Honorarkosten in der Gesamtkalkulation enthalten sind. Die Verwaltung wird in zeitnahen Abständen über die jeweilige Kostenentwicklung berichten.

Anlage: Übersicht Kostenermittlung Außenanlagen


Ergänzung zur Sitzungsvorlage:

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht sichergestellt, dass die in dem Doppelhaushalt 2010/2011 bereitgestellten Mittel für den ZOB, den Parkplatz, den Froschgraben, sowie die weiteren Außenanlagen ausreichen werden. Hierüber wurde im Bau- und Planungsausschuss ausgiebig berichtet. Die Verwaltung hat als oberste Priorität die Einhaltung des Kostenrahmens zum Ziel. Aus diesem Grunde wurden verschiedene konkrete Vorschläge zur Kostenreduzierung ausgearbeitet. Hierzu zählen insbesondere die Reduzierung des Gesamtaufwands in der Salinenstraße, die konkrete Kostenverteilung für die Verlegung von Gasleitungen im Rahmen des bestehenden Konzessionsvertrags, sowie veränderte und kostengünstigere Oberflächenmaterialien. Im Rahmen dieser Diskussion hat die Verwaltung auch die Notwendigkeit des Aufzugselements im Froschgraben zur Diskussion gestellt. Dieser Vorschlag stieß insbesondere bei den Gewerbetreibenden und Bewohnerinnen/Bewohnern der Gelbinger Gasse auf erhebliche Kritik.

Um dieser Kritik zu begegnen, hat die Verwaltung nochmals eine Variante für die Gesamtkostenentwicklung ausgearbeitet. Bereits in der Sitzungsvorlage des Bau- und Planungsausschusses wurde vorgeschlagen, die Kosten für die Überdachung des ZOB´s auf 1,8 Mio. € maximal ein zufrieren. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist es immer noch unsicher, ob mit diesem Ansatz ein oder zwei Dachteile realisiert werden können. Ergänzt werden muss noch, dass in den 1,8 Mio. € ein Kostenanteil von etwa 400.000,- € für eine dynamische Fahrplananzeige und weitere technische Einrichtungen enthalten ist. An diesem Kostenblock wird sich nach Einschätzung der Verwaltung nichts ändern, da die dynamische Fahrplananzeige unabhängig von einer Überdachung zu gestalten ist.

Es wird daher in Ergänzung zum Vorschlag der BPA-Vorlage vorgeschlagen, dass die Überdachung des ZOB´s zunächst auf das Hauptdach beschränkt wird. Das zweite Dach, dass immerhin eine Länge von etwa 84 Metern hat, wird aus Kostengründen nochmals in zwei Dachelemente aufgeteilt. Die Realisierung der Dachteile 2 und 3 wird auf einen späteren Zeitpunkt verschoben. Bautechnisch wird jedoch die Herstellung der Fundamente mit realisiert. Die Kostenobergrenze für Bauteil 1 sowie der Fahrgastinformation wird auf 1,6 Mio. € beschränkt. Die mit diesem Vorschlag freiwerdenden 220.000,- € werden für die Realisierung des Aufzugselements verwendet.

Aus Sicht der Verwaltung stellt dieser Vorschlag einen tragfähigen und funktionsfähigen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Interessenslagen dar. Die Entscheidung über die Realisierung des Dachteils 2 und 3 wird auf die kommenden Haushaltsjahre vertagt. Selbstverständlich wird für die Busnutzerinnen und -nutzer auf dem nicht überdachten ZOB-Teil ein Witterungsschutz errichtet. Dieser entspricht formal den bisher auch am Spitalbach ausgeführten Schutzelementen.
Mit dieser Vorgehensweise kann nicht nur ein funktionierendes Gesamtkonzept erstellt werden, sondern auch die oberste Priorität, nämlich die Einhaltung der Gesamtbudgetierung erreicht werden.

Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die in der Wertigkeit des Materials reduzierten Oberflächenbeläge im Bereich des ZOB´s sowie im Bereich des Parkplatzes und des Kochergehwegs werden akzeptiert. Der Wegfall des Aufzugs im Froschgraben sowie die reduzierte Ausführung der Treppenanlage zum Badtorweg werden ebenfalls akzeptiert. Die Kostenobergrenze für die Überdachung des ZOB´s wird auf 1,8 Mio. € festgelegt.


Beschlussantrag neu:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechend der Sitzungsvorlage die weitere Beauftragung der Planer vorzunehmen.

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