§ 12 - Abberufung von Herrn Pawlitzki zum 01.07.2009 als Geschäftsführer der SHB und der HGE (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
Version vom 30. Juli 2009, 11:04 Uhr von Kitterer (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Sachvortrag:

Mit der Gründung der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH wurden die Geschäftsführer Hartmut Pawlitzki und Eberhard Neumann bestellt. Die Eintragung ins Handelsregister und die Veröffentlichung erfolgte am 27.01.2004.

Mit dem Eintritt von Herrn Pawlitzki in den wohlverdienten Ruhestand zum 30.06.2009 und der Beendigung der Geschäftsführertätigkeit bei der HGE ist formal der Widerruf dieser Bestellung durch die Gesellschafterversammlung erforderlich. Der Gemeinderat hat für die Gesellschafterversammlung einen entsprechenenden Beschluss dazu zu fassen.

Die Gesellschaft wird bis zur Bestellung eines weiteren Geschäftsführers durch den Geschäftsführer Eberhard Neumann und die Handlungsbevollmächtigten vertreten.

Beschluss:

Der Gemeinderat stimmt zu, dass die Gesellschafterversammlung der HGE folgendes beschließt:

  1. Die Bestellung von von Herrn Hartmut Pawlitzki als Geschäftsführer bei der HGE Haller Grundstücks- und Erschließungsgesellschaft mbH endet zum 30.06.2009
  2. Die Geschäftsleitung wird beauftragt, die damit verbundenen rechtlichen Schritte durchzuführen.
Meine Werkzeuge