TOP 9.2 - Bebauungsplan: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2118-03 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinäcker-Ost Schwäbisch Hall – Sulzdorf“; hier: Abwägung der Auslegung und Satzungsbeschluss (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 196/24

Sachvortrag:

In seiner öffentlichen Sitzung am 26.07.2023 (§ 179, öffentlich) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die förmliche Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB durchzuführen. Diese erfolgte mit Bekanntmachung im Haller Tagblatt am 08.08.2023 im Zeitraum 16.08.2023 bis 16.09.2023.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellungnahmen ein. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 08.01.2023 (Anlage 7) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungsvorschlägen versehen.

Der Ortschaftsrat Sulzdorf berät die Vorlage in seiner Sitzung am 10.09.2024. Dem Aufstellungsbeschluss hatte der Ortschaftsrat zugestimmt. Der darauf folgende Auslegungsbeschluss wurde abgelehnt, allerdings hat der Gemeinderat aufgrund des überragenden öffentlichen Interesses und dem fortgeschrittenen Verfahren die Fortführung des Verfahrens beschlossen. Der Ortschaftsrat wird dennoch am weiteren Verfahren beteiligt.  Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 23.09.2024 bzw. in der  Gemeinderatssitzung am 30.09.2024 berichtet.

Nachtrag zur Sitzungsvorlage:
Der Ortschaftsrat Sulzdorf hat in seiner Sitzung am 10.09.2024 zugestimmt (Beschlussantrag 1: 6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 2 Enthaltungen; Beschlussantrag 2: 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen, 1 Enhaltung).

Anlagen:
Anlage 1: Bebauungsplan mit Legende Nr. 2118-03 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinäcker-Ost Schwäbisch Hall - Sulzdorf“ im Maßstab 1:1500, Klärle GmbH, 08.01.2024
Anlage 2: Textteil, Klärle GmbH, 08.01.2024
Anlage 3: Örtliche Bauvorschriften, Klärle GmbH, 08.01.2024
Anlage 4: Begründung, Umweltbericht, Klärle GmbH, 08.01.2024
Anlage 5: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP), Klärle GmbH, 08.01.2024
Anlage 6: Vorhaben- und Erschließungsplan, SPM GmbH 24.01.2024
Anlage 7: Abwägungstabelle – förmliche Beteiligung, Klärle GmbH, 08.01.2024
Anlage 8: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2118-03 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinäcker-Ost Schwäbisch Hall - Sulzdorf“ (Landratsamt Schwäbisch Hall)
überarbeitete Anlage 8: Öffentlich-rechtlicher Vertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2118-03 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinäcker-Ost Schwäbisch Hall - Sulzdorf“ (Landratsamt Schwäbisch Hall)

Beschlussfassung:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen
Die Behandlung der im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB und der förmlichen Beteiligung gem. §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 7 (förmliche Beteiligung) beschlossen.

2. Externe CEF-Maßnahme
Der Gemeinderat stimmt dem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem Landratsamt Schwäbisch Hall über die Anlage einer Buntbrache auf dem privaten Flurstück 2543 Schwäbisch Hall Sulzdorf im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplans mit örtlichen Bauvorschriften Nr. 2118-03 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinäcker-Ost Schwäbisch Hall - Sulzdorf“ zu (Anlage 8).

3. Satzungsbeschluss
A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2118-03 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinäcker-Ost Schwäbisch Hall - Sulzdorf“
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 2118-03 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinäcker-Ost Schwäbisch Hall - Sulzdorf“ wird gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:1500 vom 08.01.2024 mit Legende (Anlage 1) sowie die gleichlautend datierten planungsrechtlichen Festsetzungen (Anlage 2), sowie der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 24.01.2024 (Anlage 6).

B) Örtliche Bauvorschriften gem. § 74 LBO für das Baugebiet Nr. 2118-03 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinäcker-Ost Schwäbisch Hall - Sulzdorf“

Die örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2118-03 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinäcker-Ost Schwäbisch Hall - Sulzdorf“ werden gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 74 Abs. 1 LBO als Satzung beschlossen. Bestandteil der Satzung ist der Lageplan M 1:1500 vom 08.01.2024 mit Legende (Anlage 1) und die gleichlautend datierten Örtlichen Bauvorschriften (Anlage 3). Der Geltungsbereich ist identisch mit dem des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2118-03 „Freiflächen-Photovoltaikanlage Steinäcker-Ost Schwäbisch Hall – Sulzdorf“.

Beiden Satzungen ist eine gleichlautend datierte Begründung beigefügt.

(29 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen)

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