TOP 3 - Beteiligungsbericht des Jahres 2020 der Stadt Schwäbisch Hall (öffentlich)

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Sitzungsvorlagen-Nummer: 112/22

Sachvortrag:

Die Kommunen sind durch § 105 (1) GemO Baden-Württemberg verpflichtet, jährlich einen Beteiligungsbericht aufzustellen, der zur Information des Gemeinderats sowie der Einwohnerinnen und Einwohner über die Entwicklung und Betätigung der Beteiligungsunternehmen des privaten Rechts, beiträgt.

Im aktuell erstellten und hiermit vorgelegten 21. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall wird über den Verlauf und Abschluss des Geschäftsjahres 2020 berichtet.

Für jedes Unternehmen, an dem die Stadt Schwäbisch Hall direkt oder indirekt beteiligt ist, werden Angaben zum Unternehmensgegenstand, zu den Beteiligungsverhältnissen und zur Besetzung der Gesellschaftsorgane ausgewiesen. Zudem wird eine kurze Information zur Abschlussprüfung und der Aufgabenerfüllung im Berichtsjahr gegeben.

Bei Unternehmen, an denen aus städtischer Sicht ein direktes oder indirektes Beteiligungsverhältnis von mehr als 50 % besteht, werden ergänzend hierzu die Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen mit Stichtag 31.12.2020 in Kurzform veröffentlicht sowie ein Überblick über den Geschäftsverlauf des Jahres 2020 und den Ausblick auf die künftigen Geschäftsjahre gegeben. Zusätzlich können anhand von einheitlichen Finanzkennzahlen Vergleiche mit anderen Gesellschaften gezogen werden. Spezifische Leistungskenndaten runden die Angaben der direkten Beteiligungsgesellschaften ab.

Der Beteiligungsbericht 2020 wird gemäß § 105 (3) GemO Baden-Württemberg im April 2022 an sieben Tagen öffentlich für alle Bürgerinnen und Bürger zur Einsichtnahme ausgelegt. Hierüber wird zuvor in einer öffentlichen Bekanntmachung informiert.

Anlage: 21. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall für das Jahr 2020

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat nimmt den 21. Beteiligungsbericht der Stadt Schwäbisch Hall zum Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis.
(ohne Abstimmung)

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