§ 155 - Antrag der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde - Baptisten - Schwäbisch Hall auf eine weitere Krippengruppe (öffentlich)
Sachvortrag:
Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde - Baptisten - Schwäbisch Halll ist Träger der Kinderkrippe „Kindernest“ in Hessental. Die Kinder werden dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 - 13.00 Uhr betreut. Die Krippe wird zurzeit von 6 Kindern aus Schwäbisch Hall und 4 Kindern aus anderen Gemeinden besucht und erhält eine vom Gemeinderat beschlossene Förderung.
Der Träger stellt den Antrag auf eine weitere Krippengruppe, die montags, mittwochs und freitags von 8.00 - 13.00 Uhr Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren betreuen soll.
Die Verwaltung schlägt eine Ablehnung des Antrags aus folgenden Gründen vor:
- Eine „Verinselung“ an Krippenplätzen sollte vermieden werden, da eine Einbindung in eine Tageseinrichtung für Kinder aus pädagogischen Gründen sinnvoller ist;
- Im städtischen Kinderhaus Regenbogen/ Hessental ist ebenfalls eine Krippengruppe integriert;
- Der Ausbau der Krippenplätze in Sulzdorf und in der Kreuzäckersiedlung wird eine Entlastung für den Bereich Hessental bringen.
Beschluss:
Der Antrag der oben genannten kirchlichen Gemeinde auf Eröffnung einer weiteren Krippengruppe in Hessental wird aus den im Sachvortrag genannten Gründen abgelehnt.
(30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)