§ 155 - Antrag der Evangelisch-Freikirchlichen Gemeinde - Baptisten - Schwäbisch Hall auf eine weitere Krippengruppe (öffentlich)

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Sachvortrag:

Die Evangelisch-Freikirchliche Gemeinde - Baptisten - Schwäbisch Halll ist Träger der Kinderkrippe „Kindernest“ in Hessental. Die Kinder werden dienstags, donnerstags und freitags von 8.00 - 13.00 Uhr betreut. Die Krippe wird zurzeit von 6 Kindern aus Schwäbisch Hall und 4 Kindern aus anderen Gemeinden besucht und erhält eine vom Gemeinderat beschlossene Förderung. Der Träger stellt den Antrag auf eine weitere Krippengruppe, die montags, mittwochs und freitags von 8.00 - 13.00 Uhr Kinder im Alter von 1 - 3 Jahren betreuen soll. Die Verwaltung schlägt eine Ablehnung des Antrags aus folgenden Gründen vor: * Eine „Verinselung“ an Krippenplätzen sollte vermieden werden, da eine Einbindung in eine Tageseinrichtung für Kinder aus pädagogischen Gründen sinnvoller ist; * Im städtischen Kinderhaus Regenbogen/ Hessental ist ebenfalls eine Krippengruppe integriert; * Der Ausbau der Krippenplätze in Sulzdorf und in der Kreuzäckersiedlung wird eine Entlastung für den Bereich Hessental bringen.

Beschluss:

Der Antrag der oben genannten kirchlichen Gemeinde auf Eröffnung einer weiteren Krippengruppe in Hessental wird aus den im Sachvortrag genannten Gründen abgelehnt.
(30 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme)

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