239985034/meetingannouncement/245132982/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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In seiner &ouml;ffentlichen Sitzung am 30.09.2024 (&sect; 198/24) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die fr&uuml;hzeitige Beteiligung der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sowie der &Ouml;ffentlichkeit gem. &sect;&sect; 3 (1) und 4 (1) BauGB i.V.m. &sect; 4a (3) BauGB durchzuf&uuml;hren. Diese erfolgte im Zeitraum vom 14.10.2024 bis einschlie&szlig;lich 14.11.2024, wobei eine Fristverl&auml;ngerung f&uuml;r eine Beh&ouml;rde bis zum 02.12.2024 gew&auml;hrt wurde.</p>
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Von Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;gern &ouml;ffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der &Ouml;ffentlichkeit gingen keine Stellung&shy;nahmen ein. Auf die beigef&uuml;gte Abw&auml;gungstabelle Stand 11.02.2025 (Anlage 8) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abw&auml;gungs&shy;vorschl&auml;gen versehen.</p>
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Der Ortschaftsrat T&uuml;ngental ber&auml;t die Vorlage in seiner Sitzung am 20.03.2025. &Uuml;ber das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 24.03.2025 berichtet.</p>
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<u>1. Beschluss &uuml;ber eingegangene Stellungnahmen</u><br />
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Die Behandlung der im Rahmen der fr&uuml;hzeitigen Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit und der Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. &sect;&sect; 3 (1) und 4 (1) BauGB wird nach sachgerechter Abw&auml;gung aller Belange im Sinne des &sect; 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 8 beschlossen.</p>
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<u>2. Auslegungsbeschl&uuml;sse</u></p>
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A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2011-06 &bdquo;Freifl&auml;chen-Solarthermieanlage Hochweg&ldquo;</p>
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Die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2011-06 &bdquo;Freifl&auml;chen-Solarthermieanlage Hochweg&ldquo; wird gem. &sect;&sect; 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 11.02.2025 (vgl. Anlagen 1-7) beschlossen.</p>
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Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf f&uuml;r die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, &ouml;ffentlich auszulegen (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit gem. &sect; 3 Abs. 2 BauGB). Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect; 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. &sect; 2 Abs. 2 BauGB).</p>
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B) &Ouml;rtliche Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 2011-06 &bdquo;Freifl&auml;chen-Solarthermieanlage Hochweg&ldquo;</p>
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Die Auslegung der &Ouml;rtlichen Bauvorschriften f&uuml;r das Baugebiet Nr. 2011-06 &bdquo;Freifl&auml;chen-Solarthermieanlage Hochweg&ldquo; wird gem. &sect;&sect; 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 11.02.2025 (vgl. Anlagen 1-7) beschlossen.</p>
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Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf f&uuml;r die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, &ouml;ffentlich auszulegen (Beteiligung der &Ouml;ffentlichkeit gem. &sect; 3 Abs. 2 BauGB). Die Beh&ouml;rden und sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Beh&ouml;rden und der sonstigen Tr&auml;ger &ouml;ffentlicher Belange gem. &sect; 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. &sect; 2 Abs. 2 BauGB).</p>
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Version vom 14. März 2025, 09:19 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 64/25

Sachvortrag:

In seiner öffentlichen Sitzung am 30.09.2024 (§ 198/24) hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB i.V.m. § 4a (3) BauGB durchzuführen. Diese erfolgte im Zeitraum vom 14.10.2024 bis einschließlich 14.11.2024, wobei eine Fristverlängerung für eine Behörde bis zum 02.12.2024 gewährt wurde.

Von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden im Rahmen der Beteiligung Stellungnahmen abgegeben. Aus der Öffentlichkeit gingen keine Stellung­nahmen ein. Auf die beigefügte Abwägungstabelle Stand 11.02.2025 (Anlage 8) wird verwiesen. Darin sind die Stellungnahmen dargestellt und mit fachlichen Abwägungs­vorschlägen versehen.

Der Ortschaftsrat Tüngental berät die Vorlage in seiner Sitzung am 20.03.2025. Über das Ergebnis wird in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 24.03.2025 berichtet.

Beschlussantrag:

1. Beschluss über eingegangene Stellungnahmen

Die Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen gem. §§ 3 (1) und 4 (1) BauGB wird nach sachgerechter Abwägung aller Belange im Sinne des § 1 Abs. 7 BauGB gem. Anlage 8 beschlossen.

2. Auslegungsbeschlüsse

A) Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2011-06 „Freiflächen-Solarthermieanlage Hochweg“

Die Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 2011-06 „Freiflächen-Solarthermieanlage Hochweg“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 11.02.2025 (vgl. Anlagen 1-7) beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).

B) Örtliche Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2011-06 „Freiflächen-Solarthermieanlage Hochweg“

Die Auslegung der Örtlichen Bauvorschriften für das Baugebiet Nr. 2011-06 „Freiflächen-Solarthermieanlage Hochweg“ wird gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB auf Basis des Entwurfsstandes 11.02.2025 (vgl. Anlagen 1-7) beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats, mind. jedoch 30 Tage, öffentlich auszulegen (Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB). Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden werden parallel beteiligt (Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB).

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