136287298/meetingannouncement/160101223/agendaitem
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− | + | Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0192-01/10 „Teurershof I Änderung Sulmeisterweg“ ist <u>vor</u> Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).</p> | |
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+ | Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:</p> | ||
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+ | Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Herstellung der Bau- und Erschließungs­maßnahmen nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0192-01/10 „Teurershof I Änderung Sulmeisterweg“ herzustellen.</p> | ||
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+ | Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Röwisch Wohnbau Regional GmbH, Am Kreuzstein 9, 74523 Schwäbisch Hall zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 0192-01/10 „Teurershof I Änderung Sulmeisterweg“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0192-01/10 „Teurershof I Änderung Sulmeisterweg“) wird zugestimmt.</p> | ||
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Version vom 3. April 2024, 12:10 Uhr
Sitzungsvorlagen-Nummer: 83/24
Sachvortrag:
Zur Rechtswirksamkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0192-01/10 „Teurershof I Änderung Sulmeisterweg“ ist vor Satzungsbeschluss mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag abzuschließen (vgl. § 12 Abs. 1 Satz 1 BauGB).
Gegenstand des Vertrags ist das Vorhaben zur Sanierung bzw. Modernisierung von zwei dreigeschossigen Bestandsgebäuden, sowie die Errichtung von einem drei- und einem viergeschossigen Baukörper mit darüber liegendem Staffeldachgeschoss und einer Tiefgarage mit insgesamt 44 Wohnungen. Die Erschließung erfolgt über den bestehenden Sulmeisterweg. Das Vorhaben ist im entsprechenden Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1) dargestellt.
Auf folgende wesentliche Inhalte des Durchführungsvertrages wird hingewiesen:
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Errichtung und Modernisierung von Wohngebäuden mit insgesamt 44 Wohnungen mit Tiefgarage nach dem Vorhaben- und Erschließungsplan (Anlage 1).
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Der Vorhabenträger verpflichtet sich, die Herstellung der Bau- und Erschließungsmaßnahmen nach den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0192-01/10 „Teurershof I Änderung Sulmeisterweg“ herzustellen.
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Umsetzung des „Quartiersbezogenen Mobilitätskonzepts“.
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Umsetzung von Pflanzgeboten und Pflanzbindungen durch den Vorhabenträger, wie Pflanzung und Erhalt von Bäumen und die Durchgrünung des Quartiers.
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Verpflichtung zur Durchführung des Vorhabens und Fristenregelung über die Fertig- stellung des Vorhabens.
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Der Vorhabenträger verpflichtet sich, sämtliche Kosten des Vertrages und seiner Durchführung zu tragen.
Beschlussantrag:
Dem Durchführungsvertrag zwischen der Stadt Schwäbisch Hall und dem Vorhabenträger Röwisch Wohnbau Regional GmbH, Am Kreuzstein 9, 74523 Schwäbisch Hall zum Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 0192-01/10 „Teurershof I Änderung Sulmeisterweg“ (als Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 0192-01/10 „Teurershof I Änderung Sulmeisterweg“) wird zugestimmt.