136287298/meetingannouncement/160100123/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Ende 2023 wurde in allen Kommunen das Vorzugsszenario f&uuml;r eine zukunftsf&auml;hige und nachhaltige Weiterentwicklung unserer Mobilit&auml;t beschlossen. Darauf aufbauend wurden verkehrsmittelbezogene Teilkonzepte und Einzelprojekte unter Beteiligung der B&uuml;rgerschaft wie auch der Expertenrunde, dem sog. Mobilit&auml;tsforum, erarbeitet. Dieses Ma&szlig;nahmen- und Handlungskonzept bildet den letzten Baustein im Prozess des gemeinsamen Mobilit&auml;tskonzepts (Anlage 1). Die Diskussion und die Festlegung erfolgte wieder im Rahmen eines Mobilit&auml;tsdialogs Ende Januar, zu dem allen Gemeinder&auml;ten:innen eingeladen waren.</p>
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Das Handlungskonzept bzw. die Ma&szlig;nahmen setzen einen Rahmen f&uuml;r die Mobilit&auml;tsentwicklung in den Kommunen Michelbach, Michelfeld, Rosengarten, Schw&auml;bisch Hall und Unterm&uuml;nkheim f&uuml;r die n&auml;chsten 10 bis 15 Jahre. Es werden Aussagen zu den grundlegenden Netzen und Infrastruktureinrichtungen f&uuml;r alle Verkehrsarten getroffen. Hierzu geh&ouml;ren bauliche und betriebliche Ma&szlig;nahmen ebenso wie verkehrslenkende und verkehrsrechtliche Regelungen. Die Ma&szlig;nahmen wurden aus den erfassten Defiziten abgeleitet und entwickelt. Wichtig ist dabei die ganzheitliche Betrachtung des Verkehrssystems in der Raumschaft mit seinen verschiedenen Verkehrstr&auml;gern sowie die Beachtung von Abh&auml;ngigkeiten und Wechselwirkungen.</p>
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Im Ma&szlig;nahmenkonzept wird dargelegt, welche Priorit&auml;t die einzelnen Ma&szlig;nahmen zum Erreichen der Planungsziele haben. Die Umsetzung der in den Handlungsfeldern enthaltenen Ma&szlig;nahmen kann jedoch auch bei hoher Priorit&auml;t vieler Ma&szlig;nahmen aufgrund der erforderlichen Planungs- und Bauabl&auml;ufe sowie der ben&ouml;tigten Finanzierung nur stufenweise &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristig) erfolgen. Daneben gibt es Ma&szlig;nahmen, die kontinuierlich anfallen oder &uuml;ber einen l&auml;ngeren Zeitraum zu entwickeln sind.</p>
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Die einzelnen Ma&szlig;nahmen (-bereiche) wurden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zum Erreichen der Ziele des Ma&szlig;nahmenkonzepts, der Kosten, der Wechselwirkungen mit anderen Verkehrsmitteln und des zu erwartenden Zeithorizonts eingestuft. Dies erfolgt jeweils dreistufig, beim Zeithorizont wird zus&auml;tzlich auf eine fortlaufende Umsetzung von Ma&szlig;nahmen hingewiesen. Aus der Bewertung wurde die Priorit&auml;t der einzelnen Ma&szlig;nahmen (-bereiche) abgeleitet. Innerhalb der drei Priorit&auml;tsstufen wurde keine weitergehende Reihung nach Priorit&auml;t vorgenommen, die Anordnung der Tabellen erfolgt jeweils pauschal in der Reihenfolge Radverkehr, Fu&szlig;verkehr, &Ouml;PNV, Kfz-Verkehr, verkehrsmittel&uuml;bergreifende Ma&szlig;nahmen.</p>
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Mit Blick auf die Wirksamkeit der Ma&szlig;nahmen bez&uuml;glich der Herstellung zusammenh&auml;ngender Netze f&uuml;r alle Verkehrsmittel, der Verkehrssicherheit, des Klimaschutzes und einer &bdquo;Mobilit&auml;t f&uuml;r alle&ldquo; kommt einzelnen Ma&szlig;nahmen und Ma&szlig;nahmenpaketen eine besondere Bedeutung zu. Diese sogenannten Schl&uuml;sselprojekte b&uuml;ndeln eine Vielzahl an Handlungsbedarfen und -ma&szlig;nahmen.</p>
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Als Schl&uuml;sselprojekte bzw. -bereiche seien genannt:</p>
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Ausbau von Mobilit&auml;tsknoten</p>
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Verbesserung der Verbindungs- und Bedienungsqualit&auml;t im &Ouml;PNV</p>
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Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur</p>
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Behebung von funktionalen und gestalterischen M&auml;ngeln im Stra&szlig;ennetz</p>
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Information und Kommunikation</p>
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Das Ma&szlig;nahmen- und Handlungskonzept ist in der Anlage 2 n&auml;her erl&auml;utert und enth&auml;lt ebenfalls die Ma&szlig;nahmen&uuml;bersicht, welche nach Priori&auml;ten und Handlungsfeldern sortiert wurde. Die Priorisierung dient als Orientierung f&uuml;r das k&uuml;nftige kommunale Handeln und zeigt auf welche Wirkungen die Ma&szlig;nahmen (-bereiche) im Hinblick auf die Erreichung der gemeinsam festgelegten Ziele haben werden.</p>
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Mit der Festlegung des Ma&szlig;nahmen- und Handlungskonzepts kann das Mobilit&auml;tskonzept &sbquo;gemeinsam mobiler&lsquo; nach &uuml;ber 2 Jahren Bearbeitungszeit fertiggestellt und der Bericht nach den Sommerferien 2024 formal von der Verwaltungsgemeinschaft und Unterm&uuml;nkheim beschlossen werden.</p>
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Der Gemeinderat beschlie&szlig;t das gemeinsam erarbeitete Ma&szlig;nahmen- und Handlungskonzepts wie in Anlage 2 dargestellt.</p>
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Version vom 3. April 2024, 10:24 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 77/24

Sachvortrag:

Ende 2023 wurde in allen Kommunen das Vorzugsszenario für eine zukunftsfähige und nachhaltige Weiterentwicklung unserer Mobilität beschlossen. Darauf aufbauend wurden verkehrsmittelbezogene Teilkonzepte und Einzelprojekte unter Beteiligung der Bürgerschaft wie auch der Expertenrunde, dem sog. Mobilitätsforum, erarbeitet. Dieses Maßnahmen- und Handlungskonzept bildet den letzten Baustein im Prozess des gemeinsamen Mobilitätskonzepts (Anlage 1). Die Diskussion und die Festlegung erfolgte wieder im Rahmen eines Mobilitätsdialogs Ende Januar, zu dem allen Gemeinderäten:innen eingeladen waren.

Das Handlungskonzept bzw. die Maßnahmen setzen einen Rahmen für die Mobilitätsentwicklung in den Kommunen Michelbach, Michelfeld, Rosengarten, Schwäbisch Hall und Untermünkheim für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Es werden Aussagen zu den grundlegenden Netzen und Infrastruktureinrichtungen für alle Verkehrsarten getroffen. Hierzu gehören bauliche und betriebliche Maßnahmen ebenso wie verkehrslenkende und verkehrsrechtliche Regelungen. Die Maßnahmen wurden aus den erfassten Defiziten abgeleitet und entwickelt. Wichtig ist dabei die ganzheitliche Betrachtung des Verkehrssystems in der Raumschaft mit seinen verschiedenen Verkehrsträgern sowie die Beachtung von Abhängigkeiten und Wechselwirkungen.

Im Maßnahmenkonzept wird dargelegt, welche Priorität die einzelnen Maßnahmen zum Erreichen der Planungsziele haben. Die Umsetzung der in den Handlungsfeldern enthaltenen Maßnahmen kann jedoch auch bei hoher Priorität vieler Maßnahmen aufgrund der erforderlichen Planungs- und Bauabläufe sowie der benötigten Finanzierung nur stufenweise über einen längeren Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristig) erfolgen. Daneben gibt es Maßnahmen, die kontinuierlich anfallen oder über einen längeren Zeitraum zu entwickeln sind.

Die einzelnen Maßnahmen (-bereiche) wurden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zum Erreichen der Ziele des Maßnahmenkonzepts, der Kosten, der Wechselwirkungen mit anderen Verkehrsmitteln und des zu erwartenden Zeithorizonts eingestuft. Dies erfolgt jeweils dreistufig, beim Zeithorizont wird zusätzlich auf eine fortlaufende Umsetzung von Maßnahmen hingewiesen. Aus der Bewertung wurde die Priorität der einzelnen Maßnahmen (-bereiche) abgeleitet. Innerhalb der drei Prioritätsstufen wurde keine weitergehende Reihung nach Priorität vorgenommen, die Anordnung der Tabellen erfolgt jeweils pauschal in der Reihenfolge Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV, Kfz-Verkehr, verkehrsmittelübergreifende Maßnahmen.

Mit Blick auf die Wirksamkeit der Maßnahmen bezüglich der Herstellung zusammenhängender Netze für alle Verkehrsmittel, der Verkehrssicherheit, des Klimaschutzes und einer „Mobilität für alle“ kommt einzelnen Maßnahmen und Maßnahmenpaketen eine besondere Bedeutung zu. Diese sogenannten Schlüsselprojekte bündeln eine Vielzahl an Handlungsbedarfen und -maßnahmen.

Als Schlüsselprojekte bzw. -bereiche seien genannt:

  • Ausbau von Mobilitätsknoten

  • Verbesserung der Verbindungs- und Bedienungsqualität im ÖPNV

  • Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur

  • Behebung von funktionalen und gestalterischen Mängeln im Straßennetz

  • Information und Kommunikation

Das Maßnahmen- und Handlungskonzept ist in der Anlage 2 näher erläutert und enthält ebenfalls die Maßnahmenübersicht, welche nach Prioriäten und Handlungsfeldern sortiert wurde. Die Priorisierung dient als Orientierung für das künftige kommunale Handeln und zeigt auf welche Wirkungen die Maßnahmen (-bereiche) im Hinblick auf die Erreichung der gemeinsam festgelegten Ziele haben werden.

Mit der Festlegung des Maßnahmen- und Handlungskonzepts kann das Mobilitätskonzept ‚gemeinsam mobiler‘ nach über 2 Jahren Bearbeitungszeit fertiggestellt und der Bericht nach den Sommerferien 2024 formal von der Verwaltungsgemeinschaft und Untermünkheim beschlossen werden.

Beschlussantrag:

Der Gemeinderat beschließt das gemeinsam erarbeitete Maßnahmen- und Handlungskonzepts wie in Anlage 2 dargestellt.

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