TOP 2 - Gemeinsam mobiler – Mobilitätskonzept 2035 der Gemeinden der VVG Schwäbisch Hall und Untermünkheim; hier: Beschluss Maßnahmen- und Handlungskonzept - Vorberatung - (öffentlich)

Aus Ratsinformationssytem Schwäbisch Hall
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Sitzungsvorlagen-Nummer: 77/24

Sachvortrag:

Ende 2023 wurde in allen Kommunen das Vorzugsszenario für eine zukunftsfähige und nachhaltige Weiterentwicklung unserer Mobilität beschlossen. Darauf aufbauend wurden verkehrsmittelbezogene Teilkonzepte und Einzelprojekte unter Beteiligung der Bürgerschaft wie auch der Expertenrunde, dem sog. Mobilitätsforum, erarbeitet. Dieses Maßnahmen- und Handlungskonzept bildet den letzten Baustein im Prozess des gemeinsamen Mobilitätskonzepts (Anlage 1). Die Diskussion und die Festlegung erfolgte wieder im Rahmen eines Mobilitätsdialogs Ende Januar, zu dem allen Gemeinderäten:innen eingeladen waren.

Das Handlungskonzept bzw. die Maßnahmen setzen einen Rahmen für die Mobilitätsentwicklung in den Kommunen Michelbach, Michelfeld, Rosengarten, Schwäbisch Hall und Untermünkheim für die nächsten 10 bis 15 Jahre. Es werden Aussagen zu den grundlegenden Netzen und Infrastruktureinrichtungen für alle Verkehrsarten getroffen. Hierzu gehören bauliche und betriebliche Maßnahmen ebenso wie verkehrslenkende und verkehrsrechtliche Regelungen. Die Maßnahmen wurden aus den erfassten Defiziten abgeleitet und entwickelt. Wichtig ist dabei die ganzheitliche Betrachtung des Verkehrssystems in der Raumschaft mit seinen verschiedenen Verkehrsträgern sowie die Beachtung von Abhängigkeiten und Wechselwirkungen.

Im Maßnahmenkonzept wird dargelegt, welche Priorität die einzelnen Maßnahmen zum Erreichen der Planungsziele haben. Die Umsetzung der in den Handlungsfeldern enthaltenen Maßnahmen kann jedoch auch bei hoher Priorität vieler Maßnahmen aufgrund der erforderlichen Planungs- und Bauabläufe sowie der benötigten Finanzierung nur stufenweise über einen längeren Zeitraum (kurz-, mittel- und langfristig) erfolgen. Daneben gibt es Maßnahmen, die kontinuierlich anfallen oder über einen längeren Zeitraum zu entwickeln sind.

Die einzelnen Maßnahmen (-bereiche) wurden hinsichtlich ihrer Wirksamkeit zum Erreichen der Ziele des Maßnahmenkonzepts, der Kosten, der Wechselwirkungen mit anderen Verkehrsmitteln und des zu erwartenden Zeithorizonts eingestuft. Dies erfolgt jeweils dreistufig, beim Zeithorizont wird zusätzlich auf eine fortlaufende Umsetzung von Maßnahmen hingewiesen. Aus der Bewertung wurde die Priorität der einzelnen Maßnahmen (-bereiche) abgeleitet. Innerhalb der drei Prioritätsstufen wurde keine weitergehende Reihung nach Priorität vorgenommen, die Anordnung der Tabellen erfolgt jeweils pauschal in der Reihenfolge Radverkehr, Fußverkehr, ÖPNV, Kfz-Verkehr, verkehrsmittelübergreifende Maßnahmen.

Mit Blick auf die Wirksamkeit der Maßnahmen bezüglich der Herstellung zusammenhängender Netze für alle Verkehrsmittel, der Verkehrssicherheit, des Klimaschutzes und einer „Mobilität für alle“ kommt einzelnen Maßnahmen und Maßnahmenpaketen eine besondere Bedeutung zu. Diese sogenannten Schlüsselprojekte bündeln eine Vielzahl an Handlungsbedarfen und -maßnahmen.

Als Schlüsselprojekte bzw. -bereiche seien genannt:

  • Ausbau von Mobilitätsknoten

  • Verbesserung der Verbindungs- und Bedienungsqualität im ÖPNV

  • Ausbau der Radverkehrsinfrastruktur

  • Behebung von funktionalen und gestalterischen Mängeln im Straßennetz

  • Information und Kommunikation

Das Maßnahmen- und Handlungskonzept ist in der Anlage 2 näher erläutert und enthält ebenfalls die Maßnahmenübersicht, welche nach Prioriäten und Handlungsfeldern sortiert wurde. Die Priorisierung dient als Orientierung für das künftige kommunale Handeln und zeigt auf welche Wirkungen die Maßnahmen (-bereiche) im Hinblick auf die Erreichung der gemeinsam festgelegten Ziele haben werden.

Mit der Festlegung des Maßnahmen- und Handlungskonzepts kann das Mobilitätskonzept ‚gemeinsam mobiler‘ nach über 2 Jahren Bearbeitungszeit fertiggestellt und der Bericht nach den Sommerferien 2024 formal von der Verwaltungsgemeinschaft und Untermünkheim beschlossen werden.

Anlagen:
Anlage 1: Prozessskizze Mobilitätskonzept
Anlage 2: Maßnahmen- und Handlungskonzepts inkl. Anlage ‚Maßnahmenübersicht‘
Anlage 3: Präsentation "Gemeinsam mobiler"

Beschlussfassung:

Der Gemeinderat beschließt das gemeinsam erarbeitete Maßnahmen- und Handlungskonzepts wie in Anlage 2 dargestellt.

(14 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 2 Enthaltungen)

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