136286979/meetingannouncement/158464384/agendaitem

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Vorlage folgt</p>
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Ab Januar 2025 wird nun das Integrationsmanagement durch das Ministerium f&uuml;r Soziales, Gesundheit und Integration neu aufgestellt. Das Integrationsmanagement ist bis zum Jahr 2029 fortgeschrieben. Die grunds&auml;tzlichen Rahmenbedingungen sind in der neuen Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement 2023 festgeschrieben. Zuwendungsempf&auml;nger werden ausschlie&szlig;lich die Land- und Stadtkreise sein. Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften k&ouml;nnen jedoch beim jeweiligen Landkreis beantragen, das Integrationsmanagement eigenst&auml;ndig weiterzuf&uuml;hren und die ihnen zustehenden Zuwendungen weitergeleitet zu bekommen. Die zur Verf&uuml;gung stehenden Mittel werden jedes Jahr auf Basis der vergangenen Zuweisungen von Gefl&uuml;chteten neu berechnet.</p>
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Die Verwaltungsgemeinschaft Schw&auml;bisch Hall ist mit ihrem bisherigen Modell des gemeinsamen Integrationsmanagements mit externem Kooperationspartner sehr zufrieden. Das Integrationsmanagement ist vor Ort der erste Anlaufpunkt f&uuml;r in die Gemeinden zugewiesene Gefl&uuml;chtete und stellt die Integration von der Wohnungssuche bis hin zur Arbeitseingliederung sicher. Vor allem auch bei der Aufnahme und Unterbringung der ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainer war und ist das Integrationsmanagement essentiell &ndash; nicht zuletzt auch durch die Aufstockung durch das zus&auml;tzliche F&ouml;rderprogramm &bdquo;Soforthilfe Ukraine f&uuml;r das Integrationsmanagement&ldquo;.</p>
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Um die Qualit&auml;t und Garantie dieser Beratungs- und Betreuungsleistungen auch weiterhin zu gew&auml;hrleisten, m&ouml;chten die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft das Integrationsmanagement auch f&uuml;r die Jahre ab 2025 in gleicher Weise und mit demselben personellen Umfang fortf&uuml;hren. Die VwV erm&ouml;glicht weiterhin die Weitergabe der Mittel ausschlie&szlig;lich an Tr&auml;ger der freien Wohlfahrtspflege. Eine Interessensabfrage bei den lokalen Tr&auml;gern der Wohlfahrtspflege wurde bereits durchgef&uuml;hrt, mit dem Ergebnis, dass lediglich die AWO Interesse an einer &Uuml;bernahme des Integrationsmanagements f&uuml;r die Verwaltungsgemeinschaft gezeigt hat.</p>
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Ein Antrag zur eigenst&auml;ndigen Durchf&uuml;hrung des Integrationsmanagements als Gemeinde oder Verbund muss bis Ende Mai 2024 beim Landratsamt eingereicht werden. Im Anschluss k&ouml;nnen die Vertr&auml;ge mit dem Tr&auml;ger abgeschlossen werden.</p>
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Bei unver&auml;ndertem Personalumfang ist f&uuml;r die kommenden Jahre mit folgenden Personal- und Sachkosten zur rechnen:<br />
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2025: 293.000 EUR<br />
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2026: 300.000 EUR<br />
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2027: 308.000 EUR</p>
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Diesen Kosten stehen die Zuwendungen des Landes in bislang unbekannter H&ouml;he entgegen.</p>
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Die Kosten werden anteilig nach Einwohnerzahl auf die 4 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt. Auf Schw&auml;bisch Hall entfallen bislang 76,6% der Kosten. Zuz&uuml;glich zu diesen Kosten &uuml;bernimmt jede Gemeinde die Raumkosten f&uuml;r die Beratung vor Ort. Die Raumkosten f&uuml;r Schw&auml;bisch Hall f&uuml;r die Jahre 2025-26 belaufen sich zus&auml;tzlich auf ca. 29.000 EUR im Jahr.</p>
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1. Der Fortf&uuml;hrung des Integrationsmanagements f&uuml;r die Zeit ab 2025 in Verwaltungsgemeinschaft und der entsprechenden Weiterleitung der Mittel an die AWO wird zugestimmt.</p>
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Version vom 26. März 2024, 08:38 Uhr

Sitzungsvorlagen-Nummer: 75/24

Sachvortrag:

Mit dem Pakt für Integration stellt das Land den Kommunen seit 2017 Fördermittel für den Einsatz von Integrationsmanagerinnen und -managern zur Unterstützung der Integration von Geflüchteten Menschen vor Ort zur Verfügung. Schwäbisch Hall und die Gemeinden Michelbach/Bilz, Michelfeld und Rosengarten haben seitdem das Integrationsmanagement gemeinsam als Verwaltungsgemeinschaft an die AWO übertragen, welche die Betreuung von Geflüchteten in der Anschlussunterbringung mit insgesamt ca. 3,3 Vollzeit-Äquivalent-Stellen bis zum heutigen Tag professionell und zuverlässig durchführt. Die ursprüngliche Landesförderung von 2 Jahren wurde regelmäßig verlängert. Der Vertrag mit der AWO wurde jeweils entsprechend verlängert. Insgesamt erhält die Verwaltungsgemeinschaft für diese Aufgabe für die Förderzeit 2018 bis Ende 2024 ca. 1.400.000 EUR als Zuwendung vom Land.

Ab Januar 2025 wird nun das Integrationsmanagement durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration neu aufgestellt. Das Integrationsmanagement ist bis zum Jahr 2029 fortgeschrieben. Die grundsätzlichen Rahmenbedingungen sind in der neuen Verwaltungsvorschrift Integrationsmanagement 2023 festgeschrieben. Zuwendungsempfänger werden ausschließlich die Land- und Stadtkreise sein. Kommunen und Verwaltungsgemeinschaften können jedoch beim jeweiligen Landkreis beantragen, das Integrationsmanagement eigenständig weiterzuführen und die ihnen zustehenden Zuwendungen weitergeleitet zu bekommen. Die zur Verfügung stehenden Mittel werden jedes Jahr auf Basis der vergangenen Zuweisungen von Geflüchteten neu berechnet.

Die Verwaltungsgemeinschaft Schwäbisch Hall ist mit ihrem bisherigen Modell des gemeinsamen Integrationsmanagements mit externem Kooperationspartner sehr zufrieden. Das Integrationsmanagement ist vor Ort der erste Anlaufpunkt für in die Gemeinden zugewiesene Geflüchtete und stellt die Integration von der Wohnungssuche bis hin zur Arbeitseingliederung sicher. Vor allem auch bei der Aufnahme und Unterbringung der ankommenden Ukrainerinnen und Ukrainer war und ist das Integrationsmanagement essentiell – nicht zuletzt auch durch die Aufstockung durch das zusätzliche Förderprogramm „Soforthilfe Ukraine für das Integrationsmanagement“.

Um die Qualität und Garantie dieser Beratungs- und Betreuungsleistungen auch weiterhin zu gewährleisten, möchten die Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft das Integrationsmanagement auch für die Jahre ab 2025 in gleicher Weise und mit demselben personellen Umfang fortführen. Die VwV ermöglicht weiterhin die Weitergabe der Mittel ausschließlich an Träger der freien Wohlfahrtspflege. Eine Interessensabfrage bei den lokalen Trägern der Wohlfahrtspflege wurde bereits durchgeführt, mit dem Ergebnis, dass lediglich die AWO Interesse an einer Übernahme des Integrationsmanagements für die Verwaltungsgemeinschaft gezeigt hat.

Ein Antrag zur eigenständigen Durchführung des Integrationsmanagements als Gemeinde oder Verbund muss bis Ende Mai 2024 beim Landratsamt eingereicht werden. Im Anschluss können die Verträge mit dem Träger abgeschlossen werden.

Bei unverändertem Personalumfang ist für die kommenden Jahre mit folgenden Personal- und Sachkosten zur rechnen:
2025: 293.000 EUR
2026: 300.000 EUR
2027: 308.000 EUR

Diesen Kosten stehen die Zuwendungen des Landes in bislang unbekannter Höhe entgegen.

Die Kosten werden anteilig nach Einwohnerzahl auf die 4 Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft umgelegt. Auf Schwäbisch Hall entfallen bislang 76,6% der Kosten. Zuzüglich zu diesen Kosten übernimmt jede Gemeinde die Raumkosten für die Beratung vor Ort. Die Raumkosten für Schwäbisch Hall für die Jahre 2025-26 belaufen sich zusätzlich auf ca. 29.000 EUR im Jahr.

Beschlussantrag:

1. Der Fortführung des Integrationsmanagements für die Zeit ab 2025 in Verwaltungsgemeinschaft und der entsprechenden Weiterleitung der Mittel an die AWO wird zugestimmt.

2. Die im Sachvortrag aufgeführten Mittel werden im Haushaltsplan 2025 aufgenommen.

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